Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmtem Spielzeug
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 255/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 355/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 355 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2. Es ist verboten, Spielzeug gemäß § 1 in Verkehr zu bringen, das unter Zusatz von Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate hergestellt ist. Paragraph 2, Es ist verboten, Spielzeug gemäß Paragraph eins, in Verkehr zu bringen, das unter Zusatz von Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate hergestellt ist.
Dokumentnummer
NOR12142092
Alte Dokumentnummer
N8199812109O