Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 329/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos.
Text
§ 1. Säuglinge und Kleinkinder werden in die öffentlichen Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung zu den öffentlichen Impfterminen 9. November 1998 bis 16. April 1999 einbezogen. Paragraph eins, Säuglinge und Kleinkinder werden in die öffentlichen Schutzimpfungen gegen übertragbare Kinderlähmung zu den öffentlichen Impfterminen 9. November 1998 bis 16. April 1999 einbezogen.
Dokumentnummer
NOR12142116
Alte Dokumentnummer
N8199812487O