Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Saatgut-Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 74/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 478/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 478 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
§ 1. Jede Kategorie von Saatgut einer gentechnisch veränderten Sorte ist auf jedem Etikett oder Begleitpapier, das an der Saatgutpartie befestigt oder dieser beigelegt ist, klar als gentechnisch verändert zu kennzeichnen. Paragraph eins, Jede Kategorie von Saatgut einer gentechnisch veränderten Sorte ist auf jedem Etikett oder Begleitpapier, das an der Saatgutpartie befestigt oder dieser beigelegt ist, klar als gentechnisch verändert zu kennzeichnen.
Dokumentnummer
NOR12143093
Alte Dokumentnummer
N8199910394E