Kurztitel
EWR-Ärzte-Qualifikationsnachweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 57/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 359/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 57 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2004,
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 2
(Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 93/16/EWG) (Artikel 5 Absatz 2, der Richtlinie 93/16/EWG)
Belgien:
„Titre d'agregation en qualite de medecin specialiste
- erkenningstitel van geneesheer specialist'' (Zeugnis über die Zulassung als Facharzt), ausgestellt von dem Minister, in dessen Zuständigkeitsbereich das Gesundheitswesen fällt;
Dänemark:
„Bevis for tilladelse til at betegne sig som speciallaege'' (Anm.:
dän. Schriftzeichen nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) (Bescheinigung, wonach die Berufsbezeichnung eines Facharztes geführt werden darf), ausgestellt von der Gesundheitsbehörde;dän. Schriftzeichen nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.) (Bescheinigung, wonach die Berufsbezeichnung eines Facharztes geführt werden darf), ausgestellt von der Gesundheitsbehörde;
Deutschland:
Die von den Landesärztekammern erteilte fachärztliche Anerkennung;
Griechenland:
„(Anm.: griech. Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)'' (Facharztdiplom), ausgestellt von den „(Anm.: griech. Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)'' (Präfekturen);„(Anm.: griech. Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)'' (Facharztdiplom), ausgestellt von den „(Anm.: griech. Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)'' (Präfekturen);
Spanien:
„Titulo de Especialista'' (Facharztzeugnis), ausgestellt vom Ministerium für Erziehung und Wissenschaft;
Frankreich;
„Certificat d'etudes speciales de medecine'' (fachärztliches Studienzeugnis), ausgestellt von der medizinischen Fakultät oder der medizinisch-pharmazeutischen Fakultät einer Universität oder von einer Universität;
„Attestation de medecine specialiste qualifie'' (Befähigungsbescheinigungen für Fachärzte), ausgestellt vom Vorstand der Ärztekammer;
„Certificat d'etudes speciales de medecine'' (fachärztliches Studienzeugnis), ausgestellt von der medizinischen Fakultät oder der medizinisch-pharmazeutischen Fakultät einer Universität, oder die durch Erlaß des Erziehungsministeriums ausgestellte Bescheinigung über die Gleichwertigkeit dieses Zeugnisses;
„Diplome d'etudes specialisees de medecine'' (fachärztliches Diplom), ausgestellt von einer Universität;
Irland:
„Certificate of specialist doctor'' (Facharztzeugnis), ausgestellt von der zuständigen Behörde, die vom Minister für Gesundheitswesen dafür anerkannt worden ist;
Italien:
„Diploma di medico specialista'' (Facharztdiplom), ausgestellt vom Rektor einer Universität;
Luxemburg:
„Certificat de medecine specialiste'' (Facharztdiplom), ausgestellt vom Gesundheitsministerium nach Stellungnahme des Ärztekollegiums;
Niederlande:
„Getuigschrift van erkenning en inschrijving in het Specialistenregister'' (Bescheinigung über die Anerkennung und die Eintragung in das Facharztregister), ausgestellt von der „Specialisten-Registratiecommissie (S. R. C.)'' (Kommission für die Anerkennung von Fachärzten);
„Getuigschrift van erkenning en inschrijving in het Register von Sociaal-Geneeskundigen'' (Bescheinigung über die Anerkennung und die Eintragung in das Register für Ärzte der Sozialmedizin), ausgestellt von der „Sociaal-Geneeskundigen Registratiecomissie (S. G. R. C.)'' (Kommission für die Eintragung von Ärzten der Sozialmedizin);
Portugal:
„Grau de Assistente'' (Assistenzarztgrad), vergeben von den zuständigen Stellen des Gesundheitsministeriums, oder „Titulo de Especialista'' (Facharztzeugnis), ausgestellt von der Ärztekammer;
Vereinigtes Königreich:
„Certificate of completion of specialist training'' (Bescheinigung über den Abschluß der fachärztlichen Ausbildung), ausgestellt von der als dafür zuständig anerkannten Behörde;
Finnland:
„todistus erikoislääkärin tutkinnosta/btyg över specialläkarexamen'' (Bescheinigung über die Qualifikation als Facharzt), ausgestellt von den zuständigen Behörden;
Island:
„serfraedileyfi'' (Anm.: isländische Schriftzeichen nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.) (Bescheinigung über die Qualifikation als Facharzt), ausgestellt vom Gesundheitsministerium;„serfraedileyfi'' Anmerkung, isländische Schriftzeichen nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.) (Bescheinigung über die Qualifikation als Facharzt), ausgestellt vom Gesundheitsministerium;
Liechtenstein:
Diplome, Bescheinigungen und sonstige Urkunden, die in einem anderen Staat ausgestellt wurden, für den die Richtlinie 93/16/EWG gilt, und die in dieser Anlage aufgeführt sind, zusammen mit einer Bescheinigung über eine abgeschlossene praktische Ausbildung, ausgestellt von den zuständigen Behörden;
Norwegen:
„bevis for tillatelse til a benytte spesialisttittelen'' (Bescheinigung, wonach die Berufsbezeichnung eines Facharztes geführt werden darf), ausgestellt von den zuständigen Behörden;
Schweden:
„bevis om specialistkompetens som läkare utfärdat av Socialstyrelsen'' (Bescheinigung, wonach die Berufsbezeichnung eines Facharztes geführt werden darf), ausgestellt von der nationalen Gesundheitsbehörde.