Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Mais
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 175/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 181/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 181 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2. Dieses Verbot findet keine Anwendung Paragraph 2, Dieses Verbot findet keine Anwendung
auf Einfuhren der in § 1 genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, daß die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird, undauf Einfuhren der in Paragraph eins, genannten Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, daß die gesamte eingeführte Menge nach ihrer allfälligen Behandlung und Umverpackung im Inland unverzüglich wieder ausgeführt wird, und
auf bereits im Inland befindliche Mengen dieser Erzeugnisse, wenn sichergestellt ist, daß diese Mengen im Inland nicht zum Anbau im Freiland verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2008
Dokumentnummer
NOR12143451
Alte Dokumentnummer
N8199959888L