Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationale Meter-Convention
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 20/1876
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Text
Artikel 3.
Das internationale Bureau untersteht der ausschließlichen Direction und Aussicht eines „Internationalen Maß- und Gewichts-Comité“, welches seinerseits unter die Autorität einer aus den Abgeordneten der vertragschließenden Regierungen gebildeten General-Conferenz für Maß und Gewicht gestellt ist.
Zuletzt aktualisiert am
16.03.2021
Dokumentnummer
NOR40096911