Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Deutschösterreichischer staatlicher Wohnungsfürsorgefonds
Kundmachungsorgan
StGBl. Nr. 45/1919 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999StGBl. Nr. 45 aus 1919, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
98/01 Wohnbauförderung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Behufs Verbesserung der Wohnverhältnisse der minderbemittelten Bevölkerung wird der vom Staatsamte für soziale Fürsorge im Einvernehmen mit dem Staatsamte der Finanzen zu verwaltende deutschösterreichische staatliche Wohnungsfürsorgefonds errichtet.
Dokumentnummer
NOR12144212
Alte Dokumentnummer
N9191912321I