Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über das internationale Regime der Seehäfen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 56/1927Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1927,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
99/06 See- und Binnenschifffahrt
Text
Unterzeichnungsprotokoll.
Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Verschiedenheit in der Behandlung der Flaggen, die ausschließlich in Ansehung der Flagge erfolgt, als unterschiedliche Behandlung angesehen werden muß, die ein Übelwollen im Sinne der Artikel 4 und 20 des Statuts über das internationale Regime der Eisenbahnen darstellt.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2022
Dokumentnummer
NOR40247065