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Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe

Fassungen (Gesetz)
ab 02.08.1930 — BGBl. Nr. 250/1930 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute02.08.1930 BGBl. Nr. 250/1930 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
02.08.1930
Art. 1