Norm Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe× ▾ ‹›Gliederung Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe Fassungen (Gesetz) ab 04.12.1932 — BGBl. Nr. 337/1932 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.12.1932 BGBl. Nr. 337/1932 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 04.12.1932 Art. 1