Kurztitel
Elektrolokomotivführer-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 267/1947 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 64/1999Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1947, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 1999,
Text
% Anlage zu § 8 der Verordnung B. G. Bl. Nr. 267 Muster B
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Zl. .......... aus 19....
(Anm.: Stempel nicht direkt darstellbar)
Herr .........., geboren zu ......., in .........., am ...........,
hat sich nach erbrachtem Nachweis über die .........monatige
praktische Verwendung bei einer Gleichstromlokomotive, Reihe .......
der ...................., einem rein elektrisch, mit Gleichstrom
oder mit Wechselstrom in Niederspannung betriebenen Triebwagen
der ................ am ............. 19.... in Gemäßheit der
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. November 1947, B. G. Bl. Nr. 267, der Prüfung unterzogen und wird auf Grund des Ergebnisses derselben hiermit zur selbständigen Führung und Wartung von Gleichstromlokomotiven und elektrischen Triebwagen der im § 3, Absatz 1, Punkt b, der vorbezeichneten Verordnung angegebenen Art als befähigt erklärt.Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. November 1947, B. G. Bl. Nr. 267, der Prüfung unterzogen und wird auf Grund des Ergebnisses derselben hiermit zur selbständigen Führung und Wartung von Gleichstromlokomotiven und elektrischen Triebwagen der im Paragraph 3,, Absatz 1, Punkt b, der vorbezeichneten Verordnung angegebenen Art als befähigt erklärt.
..............., am ............. 19....
Der Prüfungskommissär:
...........................
(Anm.: Stempel nicht direkt darstellbar)