Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektrolokomotivführer-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 267/1947 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 64/1999Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1947, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 64 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die fachtechnische Prüfung ist entweder
eine Prüfung über die Befähigung zur Führung und Wartung von Wechselstromlokomotiven und Triebwagen mit Verwendung von hochgespanntem Wechselstrom (Prüfung A) oder
eine Prüfung über die Befähigung zur Führung und Wartung von Gleichstromlokomotiven und rein elektrisch mit Gleichstrom oder mit Wechselstrom in Niederspannung betriebenen Triebwagen (Prüfung B).
(2)Absatz 2,Diese beiden Prüfungen sind voneinander vollkommen getrennt und unabhängig.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2016
Dokumentnummer
NOR12145103
Alte Dokumentnummer
N9194741579L