Rechtstracker.at

Anl. 2/04 WBV

Fassungen
21.02.1979 bis 31.12.1993 — BGBl. Nr. 67/1979
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/0421.02.197931.12.1993 BGBl. Nr. 67/1979 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1949, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 67 aus 1979,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 4

Inkrafttretensdatum

21.02.1979BGBl. Nr. 67/1979

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Abkürzung

WBV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage (Artikel 48, Verwaltungsentlastungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,)

gegenstandslos vergleiche Paragraph 34, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,).

Text

römisch vier. Berechnung der Wannddicken zylindrischer

Wandungen für inneren Überdruck

  1. Ziffer eins
    Berechnungsgrößen:

     Längen in mm, Spannungen in kp/mm2, Temperaturen in Grad C

D  ..................... Innendurchmesser der zylindrischen Wandung

i

D  ..................... Außendurchmesser der zylindrischen Wandung

a

d  ..................... größter Innendurchmesser eines Ausschnittes

i

s  ..................... erforderliche Mindestwanddicke

o

Sigma    ............... höchste zulässige Beanspruchung

     zul

Sigma     .............. 0.2%-Dehngrenze (garantierter

     0.2 t                Mindestwert) bei der Temperatur t

Sigma     .............. 1%-Dehngrenze (garantierter Mindestwert)

     1.0 t               bei der Termperatur t

Sigma   ................ Zugfestigkeit (garantierter Mindestwert

     B

Sigma           ........ Mittelwert der Spannung, die bei der

     Bt 100.000          Temperatur t in 100.00 Stunden Bruch

                         bewirkt. Wenn das Streuband der

                         Versuchsergebnisse bereiter ist als +/- 20%

                         des Mittelwertes, ist das 1.25-fache der

                         Mindest-100.000-Stunden-Bruchfestigkeit bei

                         der Temperatur t zu nehmen.

Sigma           ........ Mittelwert der Spannung, die in 100.000

     1% 100.000          Stunden bei der Temperatur t eine Dehnung

                         von 1% bewirkt.

p ...................... Berechnungsdruck (Überdruck in at)

v ...................... Schweißnahtwertigkeit

t ...................... Berechnungstemperatur

c ...................... Wanddickenzuschlag

  2. Zulässige Beanspruchung:

     a) Stähle:

        Die höchste zulässige Beanspruchung (Spannung) ist gleich

        dem niedrigsten der folgenden fünf Werte:

                       Sigma          )

                             0.2 t    )

        1. Sigma    = --------------  ) Für Reaktordruckgefäße

                zul        W          ) und für befeuerte

                                      ) Druckgefäße

                                      ) w = 1.6, x = 2.7

                       Sigma          ) Für unbefeuerte Druckgefäße

                            B         ) w = 1.5, x = 2.4

        2. Sigma    = --------        )

                zul      x            )

                       Sigma

                            Bt 100.000

        3. Sigma    = -----------------

                zul         1.6

                       Sigma

                            1% 100.000

        4. Sigma    = -----------------

                zul         1.0

                       Sigma

                            B (t+15) 100.000

        5. Sigma    = -----------------------

                zul           1.0

            (bei t+15 Grad C)

        Bei austenitischen rostfreien Stählen darf zur Ermittlung

        der zulässigen Beanspruchung in Formel 1 die 1%-Dehngrenze

        Sigma    in Rechnung gestellt werden.

            1.0t

     b) Aluminium-Werkstoffe:

        Die höchste zulässige Beanspruchung ist der untenstehenden

        Tabelle zu entnehmen:

        Die zulässigen Beanspruchungen sind für Al 99.98 R, Al 99.8,

        Al 99.7 und Al 99.5 auf Sigma,    für Al Mg 3, Al Mg Mn und

                                     1.0t

        Al Mg 4.5 Mn auf Sigma    bzw. für Temperaturen über

                              0.2

        100 Grad C auf Sigma      5 mit einem Sicherheitsbeiwert

                            Bt 10

        1.5 bezogen.

        Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.

     c) Messingwerkstoffe:

        Die höchste zulässige Beanspruchung ist aus folgenden

        Formeln zu errechnen:

        Für Temperaturen bis 100 Grad C:

                    Sigma

                         B

        Sigma    = --------

             zul      4

        Für Temperaturen über 100 Grad C:

                                                    2

       Sigma    = Sigma  (0.05 + 0.004 t - 0.00002 t )

            zul        B

  1. Litera d
    Aluminium-Bronze:
    Die höchste zulässige Beanspruchung ist durch Multiplikation der garantierten Mindestzugfestigkeit mit den in der nachstehenden Tabelle enthaltenen Koeffizienten

Sigma
zul
---------- für die jeweilige Temperatur zu errechnen.
Sigma
B

         t Grad C        ! bis 200 !  300 ! 400

        -----------------!---------!------!------

         Sigma   / Sigma !   0.12  ! 0.11 ! 0.05

              zul       B!

Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.

  1. Litera e
    Nickel:
    Die höchste zulässige Beanspruchung ist durch Mulitplikation der garantierten Mindestzugfestigkeit und dem in der

-------------------------------------------------------------------

   Werkstoff + Zustand   !  -195     Berechnungstemperatur Grad C

                         ! bis 20 !  50  !  100 !  150 !  200 ! 250

-------------------------!--------!------!------!------!------!----

Al 99.98 Rw und F 4 ... !  1.13  ! 1.00 ! 0.87 !   -  !   -  !   -

Al 99.8   w und F 6 ... !  1.47  ! 1.33 ! 1.20 !   -  !   -  !   -

Al 99.7   w und F 6 ... !  1.67  ! 1.53 ! 1.33 !   -  !   -  !   -

Al 99.5   w und F 7 ... !  2.00  ! 1.93 ! 1.80 ! 1.20 ! 0.73 ! 0.53

Al Mg 3   w und F 18 .. !  5.33  ! 5.33 ! 4.67 ! 3.00 !   -  !   -

Al Mg Mn  w ........... !  5.33  ! 5.33 ! 4.67 ! 3.20 ! 1.47 ! 1.07

Al Mg 4.5 Mn (s <= 30mm)!  8.67  ! 8.67 ! 8.00 !   -  !   -  !   -

Al Mg 4.5 Mn (s > 30mm) !  8.00  ! 8.00 ! 7.33 !   -  !   -  !   -

Al Mg 4.5 Mn F 28 ..... !  8.67  ! 8.67 ! 8.00 !   -  !   -  !   -

Al Mg 4.5 Mn F 26 ..... !  7.33  ! 7.33 ! 6.67 !   -  !   -  !   -

-------------------------------------------------------------------

          nachfolgenden Tabelle enthaltenen Koeffizienten

           Sigma

                zul

          ---------- für die jeweilige Temperatur zu errechnen.

            Sigma

                 B

       t Grad C     ! bis 300 !  400 ! 450 !  500 ! 600

--------------------!---------!------!-----!------!-------

  Sigma    / Sigma  !   0.2   ! 0.15 ! 0.1 ! 0.06 ! 0.03

       zul        B

          Zwischenwerte sind linear zur interpolieren.

       f) Nickel-Chrom-Eisen-Legierungen mit mehr als 30%

          Nickel-Kupfer-Legierungen mit mehr als 60% Nickel:

          Die höchste zulässige Beanspruchung ist durch

          Multiplikation der garantierten Mindestzugfestigkeit und

          dem in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Koeffizienten

           Sigma

                zul

          ---------- für die jeweilige Temperatur zu errechnen.

            Sigma

                 B

       t Grad C     ! bis 100 !  200 !  300 !  400 !  450 !  500

--------------------!---------!------!------!------!------!-------

  Sigma    / Sigma  !   0.25  ! 0.23 ! 0.21 ! 0.19 ! 0.17 !  0.04

       zul        B

Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.

  1. Litera g
    Gußwerkstoffe der unter Litera b bis f genannten Nichteisenmetalle:
    Die höchste zulässige Beanspruchung darf nur mit 80% der unter Litera b bis f angegebenen Werte in Rechnung gestellt werden.
  1. Ziffer 3
    Berechnungstemperatur:
    Die Wandtemperatur t ist für befeuerte Wandungsteile in der Wandmitte vom Hersteller zu ermitteln, darf aber nicht niedriger als 250 Grad C angenommen werden und muß mindestens der höchsten Temperatur des eingeschlossenen flüssigen bzw. verdampfenden Mediums plus 25 Grad C, wenn die Wärme überwiegend durch Konvektion übertragen wird, bzw. plus 50 Grad C, wenn die Wärme überwiegend durch Strahlung übertragen wird, entsprechen. Für Heißdampf führende Wandungen ist die Wandtemperatur t gleich der höchsten Heißdampftemperatur plus 45 Grad C bei Konvektion bzw. plus 65 Grad C bei Strahlung, jedoch mindestens 250 Grad C zu setzen.
    Für unbefeuerte Wandungsteile und solche, die entsprechend isoliert sind, ist die Wandtemperatur t gleich der höchstmöglichen Temperatur des eingeschlossenen Mediums zu setzen.
  2. Ziffer 4
    Berechnungsdruck:
    Als Berechnungsdruck ist der festgesetzte höchste Betriebsdruck in Rechnung zu stellen, wobei unter den ungünstigsten Bedingungen auftretende strömungsbedingte Druckerhöhungen sowie durch das Beschickungsmittel hervorgerufene statische Drücke zu berücksichtigen sind. Bei äußerem Unterdruck (Vakuum) ist der Berechnungsdruck um 1 at zu erhöhen.
  3. Ziffer 5
    Berechnung der Wanddicke:
    Die Wanddicke zylindrischer Wandungen ist nach einer der beiden folgenden Formeln zu ermitteln.

p x Da

s = ---------------------- + c
o 200 Sigma v + p

zul x

p x D

i
s = ---------------------- + c
o 200 Sigma v - p

zul x

Bei dünnwandigen Druckgefäßen ist die Wanddicke ferner so zu wählen, daß äußere Beanspruchungen, wie z. B. Stöße, Schläge, Auflagerdrücke, die Festigkeit des Druckgefäßes nicht beeinträchtigen.
  1. Ziffer 6
    Grenze der Anwendbarkeit der Formeln:

     Die vorstehenden Zylinder-Formeln sind nur anwendbar für

     Wandungen mit einem Verhältnis von D  : D  <= 1.5.

                                         a    i

  1. Ziffer 7
    Wanddickenzuschlag:
    Zur Berücksichtigung von Abnützungen und Korrosionen ist der Wanddickenzuschlag mit c >= 0.75 mm in Rechnung zu stellen. Er kann entfallen wenn die Wanddicke 30 mm und mehr beträgt, oder wenn die Druckgefäße im Inneren ausreichend besichtigt werden können, im Betrieb keine Wanddickenverringerung durch mechanischen Verschleiß zu erwarten ist und die Druckgefäße aus einem gegen das Beschickungsgut (Inhalt) korrosionsbeständigen Werkstoff hergestellt oder mit einer vor Korrosion zuverlässig schützenden Auskleidung versehen sind. Als derartige Auskleidungen sind nur vollständig dichte, hinreichend starke und chemisch beständige Schichten (wie z. B. Plattierung, Emaillierung und ähnliche Schichten, deren Lebensdauer der Verwendungsdauer des Gefäßes mindestens gleichkommt), nicht aber dünnwandige Überzüge (wie Farbanstriche, galvanische Überzüge Verzinnung Anmerkung, Richtig Verzinnung,) Verzinkung, Verbleiung usw.) sowie solche Überzüge und Auskleidungen anzusehen, die erfahrungsgemäß während der Verwendungszeit des Gefäßes mehrmals erneuert werden müssen. Bei Kunststoffüberzügen muß in jedem Fall die Eignung des Kunstoffes nachgewiesen sein. Bei stark korrodierenden Rauchgasen bzw. Beschickungsmitteln oder bei zu erwartendem hohem mechanischem Verschleiß ist vom Überwachungsorgan ein höherer Wanddickenzuschlag als 0.75 mm festzulegen. Sind nach den Maßnormen der verwendeten Bleche Minustoleranzen vorgesehen, so sind diese bei der Festlegung des Wanddickenzuschlages gesondert zu berücksichtigen.
  2. Ziffer 8
    Ausschnitte:
    Für Ausschnitte in zylindrischen Schüssen sind die in der ÖNORM M 7301, Ausgabe 1977 (Verstärkung von Ausschnitten in Wandungen von Druckgefäßen und Druckbehältern) festgelegten technischen
    Regeln einzuhalten. Für Ausschnitte mit d >= 0.8 D darf die

i a

erforderliche Ausschnittsverstärkung nur durch Verstärkung der Wanddicke des ganzen Schusses erfolgen. Für Ausschnitte, für welche die ÖNORM M 7301 nicht anwendbar ist, muß durch genaue Spannungsanalyse oder durch Dehnungsmessungen nachgewiesen werden, daß die Umfangsspannung am Ausschnitt die zulässige Spannung um nicht mehr als 30% überschreitet.

Gesetzesnummer

10011259

Dokumentnummer

NOR12145170

Alte Dokumentnummer

N9194919507R