Kurztitel
Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage (Art. 48 Verwaltungsentlastungsgesetz, BGBl. Nr. 277/1925)Grundlage (Artikel 48, Verwaltungsentlastungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,)
gegenstandslos (vgl. § 34 Abs. 2, BGBl. Nr. 211/1992).gegenstandslos vergleiche Paragraph 34, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,).
Text
V. Berechnung der Wanddicken von Dampfkesselflammrohrenrömisch fünf. Berechnung der Wanddicken von Dampfkesselflammrohren
mit äußerem Überdruck
A. Allgemeines.
Schweißnähte sollen an die Stelle gelegt werden, an der sie am wenigsten durch Einwirkung von Heizgasen und Wärmespannungen beansprucht werden.
Bei nicht im ersten Feuerzuge liegenden Flammrohren (Gastemperatur unter 700 Grad) kann bei Verwendung der Blechsorte II die nach den Formeln errechnete Blechdicke im Verhältnis 36 : 41 verringert werden. Bei nicht im ersten Feuerzuge liegenden Flammrohren (Gastemperatur unter 700 Grad) kann bei Verwendung der Blechsorte römisch zwei die nach den Formeln errechnete Blechdicke im Verhältnis 36 : 41 verringert werden.
B. Glatte und versteifte Rohre.
Bezeichnet
s die Blechdicke in mm,
d den Innendurchmesser zylindrischer Flammrohre, bei kegeligen
Flammrohren den mittleren Innendurchmesser in mm,
p den größten Betriebsdruck in kg/cm2,
a einen Zahlenwert,
l die Länge des Flammrohres in mm, gegebenenfalls die größte
Entfernung der wirksamen Versteifungen voneinander, dann ist
( ----------------)
p x d ( / a x l )
s = ------- ( 1 + / 1 + ----------- ) + 2 mm ...... (3)
2400 ( V p x (l + d) )
Hierin ist zu wählen:
a = 100 für Rohre mit überlappter Längsnaht, )
a = 80 für Rohre mit gelaschter oder ge- )
schweißter Längsnaht, ) Bei liegenden
a = 75 für Rohre ohne Naht oder mit ge- ) Flammrohren
schweißter Längsnaht, deren Unrundheit)
1% des Soll-Durchmessers nicht über- )
schreitet. )
a = 70 für Rohre mit überlappter Längsnaht, )
a = 50 für Rohre mit gelaschter oder ge- )
schweißter Längsnaht, ) Bei stechenden
a = 45 für Rohre ohne Naht oder mit ge- ) Flammenrohren
schweißter Längsnaht, deren Unrundheit )
1% des Soll-Durchmessers nicht über- )
schreitet. )
Wenn bei hohem Schwefel- und Wassergehalt der Kohle mit über das übliche Maß hinausgehenden Anfressungen oder bei stark sandiger Braunkohle mit einer Schwächung der Kesselwandung durch sandhaltige Rauchgase zu rechnen ist, so ist dies bei der Wanddickenbemessung zu berücksichtigen.
Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vorzugsweise folgende Bauarten:
(Anm.: Die Bilder 1 bis Bild 6 sind nicht darstellbar.) Anmerkung, Die Bilder 1 bis Bild 6 sind nicht darstellbar.)
Die Ausführung nach Bild 5 gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa 50 mm beträgt.
Die Länge l derjenigen Rohrstrecken, welche von Quersiedern
durchdrungen werden, kann man wie folgt annehmen:
(Anm.: Die Rohrstrecken sind nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Rohrstrecken sind nicht darstellbar.)
bei der Rohrstrecke a
l = l + 0.5 l , sofern l die größere Strecke,
1 2 1
bei der Rohrstrecke b
l = l + l , sofern l größer als l , andernfalls tritt
1 2 1 3
l an die Stelle von l ,
3 1
bei der Rohrstrecke c
l = l + l ,
1 2
bei der Rohrstrecke d
l = l + l beziehungsweise l = l + l .
2 3 3 4
Sind mit Rücksicht auf die Größe, die Befestigungsweise, den Durchdringungsort des Querrohres usw. Zweifel vorhanden, ob es in ausreichendem Maße versteifend einwirkt, so ist es ratsam, für l die volle Länge einzusetzen, also von einer rechnungsmäßigen Berücksichtigung der versteifenden Wirkung der Querrohre abzusehen.
C. Wellrohre und gerippte Rohre.
(Anm.: Die Zeichnungen sind nicht darstellbar.)Anmerkung, Die Zeichnungen sind nicht darstellbar.)
Bezeichnet
s die Blechdicke in mm,
d den kleinsten inneren Flammrohr-Durchmesser in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg/cm2,
dann ist
p x d
s = ------- + 2 mm ......... (4)
1200
Wenn bei hohem Schwefel- und Wassergehalt der Kohle mit über das übliche Maß hinausgehenden Anfressungen oder bei stark sandiger Braunkohle mit einer Schwächung der Wandungen durch sandhaltige Rauchgase zu rechnen ist, so ist dies bei der Wanddickenbemessung zu berücksichtigen.
Die Blechdicke soll nicht kleiner als 7 mm genommen werden; nur
bei kleinen Kesseln (zum Beispiel für Feuerspritzen oder Kraftfahrzeuge) sind allenfalls dünnere Bleche zulässig.
Da bei der Herstellung gewellter Flammrohre der gerade Teil des Rohres ohnedies stärker verbleibt (in der Regel um etwa 1.5 mm) als der gewellte Teil, braucht dieser gerade Teil nicht nach der Formel für glatte Flammrohre berechnet zu werden, sofern seine Länge von Mitte der Nietreihe bis zum Beginn der ersten Welle 250 mm nicht übersteigt.