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Anl. 2/14 WBV

Fassungen
03.12.1949 bis 31.12.1993 — BGBl. Nr. 264/1949 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/1403.12.194931.12.1993 BGBl. Nr. 264/1949 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1949,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 14

Inkrafttretensdatum

03.12.1949BGBl. Nr. 264/1949

Außerkrafttretensdatum

31.12.1993

Abkürzung

WBV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen

Grundlage (Artikel 48, Verwaltungsentlastungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,)

gegenstandslos vergleiche Paragraph 34, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,).

Text

römisch vierzehn. Bügel- oder Deckenträger für Feuerbüchsendecken.

  1. Ziffer eins
    Die frei tragenden, nicht aufgehängten Träger sind wie ein Balken zu berechnen, der auf die Entfernung l vergleiche Abbildung) frei aufliegt und an den Stützstellen der Decke durch die Kräfte belastet wird, welche sich für die auf ihn entfallenden Deckenfelder ergeben.
  2. Ziffer 2
    Die Tragfähigkeit des Deckenbleches kann in Rechnung gestellt werden.
  3. Ziffer 3
    Werden die Deckenträger aufgehängt, so sind sie den veränderten Belastungsverhältnissen entsprechend zu berechnen.
  4. Ziffer 4
    Nach 2 kann die Tragfähigkeit des Deckenbleches in Rechnung gesetzt werden. Die durch das Deckenblech bewirkte Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Konstruktion kann dadurch berücksichtigt werden, daß das Widerstandsmoment des auf Biegung beanspruchten Deckenträgers entsprechend höher in die Rechnung eingesetzt wird. Es kann zu diesem Zweck mit einem Koeffizienten z multipliziert werden, welcher etwa 4/3 betragen kann. Danach ergibt sich die Berechnung des Deckenträgers wie folgt:

Anmerkung, Die Zeichnungen sind nicht darstellbar.)

Unter den in den Abbildungen angenommenen Verhältnissen wird mit p als größtem Betriebsüberdruck in kg/cm2 bei den zwei Randträgern:

                                          ( e        )

                             (      c )   (  1     e )

        die Kraft P  in kg = (c  + ---) x (---- + ---) p,

                   a         ( 1    2 )   (  2     2 )

                             (      c )

        die Kraft P  in kg = (c  + ---) x e x p;

                   b         ( 1    2 )

bei den zwei Mittelträgern:

                                 ( e        )

                                 (  1     e )

        die Kraft P  in kg = c x (---- + ---) x p,

                   a             (  2     2 )

        die Kraft P  in kg = c x e x p;

                   b

die Auflagerkraft an den Trägerenden in kg:

                          R = P  + P

                               a    b.

  Das Maß c  bestimmt die Erstreckung desjenigen Teiles der Decke,

           1

welcher nach dem Rande zu seine Belastung auf den Randträger

absetzt, im Durchschnitt c  = 2/3 x.

                 1

  Das größte Biegungsmoment im Querschnitt bei B und in den

Querschnitten zwischen BB ist

                         ( l     e )

                M  = R x (--- - ---) - P  x e.

                 b       ( 2     2 )    a

Das Widerstandsmoment des Trägers zur Berechnung seines Querschnittes ergibt sich aus der Formel

                          M  <= z x W x Sigma

                            b                 zul

  Hierin bedeuten:

W        Widerstandsmoment des Trägers in cm3 (für rechteckigen

         Querschnitt, wie in der Abbildung angenommen, ist

                    2)

         W = 1/3 b h );

z        der die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Konstruktion

         durch das Deckenblech berücksichtigende Koeffizient, dessen

         Wert etwa 4/3 betragen kann;

Sigma    die zulässige Biegungsbeanspruchung des Trägerwerkstoffes

     zul in kg/cm2, die zu 1/4 der Zugfestigkeit in Rechnung gestellt

         werden darf. Falls ein Nachweis der Zugfestigkeit nicht

         vorliegt, kann Sigma    = 900 kg/cm2 eingeführt werden.

                             zul

Gesetzesnummer

10011259

Dokumentnummer

NOR12145180

Alte Dokumentnummer

N9194919517R