Kurztitel
Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 264/1949Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1949,
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage (Art. 48 Verwaltungsentlastungsgesetz, BGBl. Nr. 277/1925)Grundlage (Artikel 48, Verwaltungsentlastungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,)
gegenstandslos (vgl. § 34 Abs. 2, BGBl. Nr. 211/1992).gegenstandslos vergleiche Paragraph 34, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,).
Text
XVII. Berechnung der Wanddicke von Kesselteilen aus Stahlguß.römisch siebzehn. Berechnung der Wanddicke von Kesselteilen aus Stahlguß.
Unter Benutzung der vorgeschriebenen Berechnungsverfahren für
durch Innendruck beanspruchte Dampfkesselwandungen ist mit einem
Sicherheitswert gegen bleibende Formänderung S gegen die
F
Warmstreckgrenze, beziehungsweise Dauerstandfestigkeit bei der Berechnungstemperatur zu rechnen, der
für zylindrische Dampfkesselwandungen mit ....... S = 2.00,
F
für gewölbte Böden, für glatte Vierkantrohre und
alle übrigen Bauteile, soferne sie vorwiegend
auf Biegung beansprucht werden, mit ........... S = 1.65
F
anzunehmen ist.
Als Berechnungstemperatur ist, wenn t die Temperatur des
Betriebsmittels bedeutet,
für nicht befeuerte Kesselteile .................... t,
für gegen die Feuergase abgedeckte Kesselteile ..... t + 20,
für befeuerte Kesselteile .......................... t + 50,
mindestens jedoch 250 Grad C einzusetzen.
Als Mindestwerte der Warmstreckgrenze können unter Beachtung von III, A, 3, der Werkstoffvorschriften im allgemeinen nachstehende Werte angenommen werden. Als Mindestwerte der Warmstreckgrenze können unter Beachtung von römisch drei, A, 3, der Werkstoffvorschriften im allgemeinen nachstehende Werte angenommen werden.
-------------------------------------------------------------------
! Temperatur
Markenbezeichnung !---------!---------!---------!---------!---------
! 250 Grad! 275 Grad! 300 Grad! 325 Grad! 350 Grad
------------------!---------!---------!---------!---------!---------
Stg 38 E ! 14 ! 13 ! 12 ! 11 ! 10
Stg 45 E ! 16 ! 15 ! 14 ! 13 ! 12
Stg 52 E ! 18 ! 17 ! 16 ! 15 ! 14
--------------------------------------------------------------------
Bei Errechnung der Wanddicke muß die Minustoleranz berücksichtigt werden. Sie beträgt bei Wanddicken bis 20 mm höchstens 20%, bei Wanddicken über 20 mm höchstens 15%.