Kurztitel
Werkstoff- und Bauvorschriften für die Herstellung von Dampfkesseln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 264/1949Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1949,
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage (Art. 48 Verwaltungsentlastungsgesetz, BGBl. Nr. 277/1925)Grundlage (Artikel 48, Verwaltungsentlastungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1925,)
gegenstandslos (vgl. § 34 Abs. 2, BGBl. Nr. 211/1992).gegenstandslos vergleiche Paragraph 34, Absatz 2,, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1992,).
Text
XVIII. Berechnung der Wanddicke von Teilen aus Gußeisen.römisch achtzehn. Berechnung der Wanddicke von Teilen aus Gußeisen.
Die Wanddicke von durch Innendruck beanspruchten Teilen ist unter Benutzung der vorgeschriebenen Berechnungsverfahren zu errechnen.
Hierbei ist der Sicherheitswert x
bei reiner Zugbeanspruchung mit mindestens x = 9,
bei Biegungsbeanspruchung mit mindestens x = 5
einzusetzen.
Der Sicherheitswert kann
bei reiner Zugbeanspruchung auf x = 7,
bei Biegungsbeanspruchung auf x = 4
herabgesetzt werden, wenn das Gußstück nach einer Bescheinigung des Lieferwerkes spannungsfrei geglüht ist.
Bei Errechnung der Wanddicke muß die Minustoleranz berücksichtigt werden. Sie beträgt höchstens 15%.