Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 171/1950Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1950,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Nach einer Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Ratifikationsurkunde Irans zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 19. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 91 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für Iran am 19. Mai 1950 in Kraft getreten.
Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden. Nach einer weiteren Mitteilung des State Department der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Beitrittsurkunde der Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien zum Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,) am 27. April 1950 bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt worden.
Gemäß Artikel 92 (b) des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ist dieses Abkommen für die Republik der Vereinigten Staaten von Indonesien am 27. Mai 1950 in Kraft getreten.
Dokumentnummer
NOR12145399
Alte Dokumentnummer
N9195053943L