Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Straßenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 222/1955Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
99/01 Straßenverkehr
Text
Artikel 30
Im Verhältnis unter den Vertragsstaaten hebt dieses Abkommen das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr und das Internationale Abkommen über Straßenverkehr, beide unterzeichnet am 24. April 1926 in Paris, sowie das am 15. Dezember 1943 in Washington zur Unterzeichnung aufgelegte Abkommen über die Regelung des interamerikanischen Kraftfahrzeugverkehrs auf und ersetzt sie.
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021
Dokumentnummer
NOR40057392