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Art. 11

Fassungen
ab 07.01.1955 — BGBl. Nr. 41/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 11 heute07.01.1955 BGBl. Nr. 41/1955 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1955,

Typ

Vertrag – Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 11

Inkrafttretensdatum

07.01.1955BGBl. Nr. 41/1955

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel römisch elf

Bei Anwendung des vorliegenden Abkommens und seines Anhanges, sofern sich aus dem Wortlaut nichts anderes ergibt,

Litera a ist unter dem Ausdruck „Luftfahrtbehörde“ zu verstehen im Falle Österreichs:

Das „Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe, Amt für Zivilluftfahrt“ oder jede Person oder Körperschaft, die zur Ausübung der gegenwärtig dieser Behörde zustehenden Funktionen befugt ist; im Falle Belgiens:

Die „Administration de l`Aeronautique“ oder jede Person oder Körperschaft, die zur Ausübung der gegenwärtig dieser Behörde zustehenden Funktionen befugt ist;

Litera b bezeichnet der Ausdruck „namhaft gemachte Unternehmung“ jede von der Luftfahrtbehörde eines der vertragschließenden Teile auf schriftlichem Wege der Luftfahrtbehörde des anderen vertragschließenden Teiles als jene Unternehmung bekanntgegebene Luftverkehrsunternehmung, welche der erstgenannte vertragsschließende Teil gemäß den Bestimmungen der Artikel römisch eins und römisch zwei des vorliegenden Abkommens für den Betrieb der in der gleichen Bekanntgabe angegebenen Luftverkehrslinien namhaft zu machen beabsichtigt;

Litera c entspricht der Ausdruck „Gebiet“ der Definition, die im Artikel 2 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt enthalten ist;

Litera d wird den Begriffsbestimmungen des Artikels 96 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt Rechnung getragen.

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2025

Gesetzesnummer

10011287

Dokumentnummer

NOR40005181

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1955/41/A11/NOR40005181