Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Multilaterales Abkommen über die kommerziellen Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 163/1957Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1957,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 1
Dieses Abkommen findet auf jedes Zivilluftfahrzeug Anwendung, das
in einem Teilnehmerstaat der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz eingetragen ist und
von einem Staatsangehörigen eines der Vertragsstaaten, der durch die zuständige nationale Behörde dieses Staates ordnungsgemäß ermächtigt ist, betrieben wird,
wenn dieses auf internationalen Flügen zur entgeltlichen Beförderung außerhalb der planmäßigen internationalen Luftverkehrslinien in die durch dieses Abkommen gemäß Artikel 11 festgelegten Gebiete eingesetzt ist.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019
Dokumentnummer
NOR40001137