Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1957 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 151/2021Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 151 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 47Paragraph 47
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Untersagung des Ausbildungsbetriebes
§ 47.Paragraph 47,
(1)Absatz eins,Die Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständige Behörde hat die Ausübung des Ausbildungsbetriebes mit Bescheid zu untersagen, wennDie Austro Control GmbH oder eine auf Grund einer Übertragung gemäß Paragraph 140 b, zuständige Behörde hat die Ausübung des Ausbildungsbetriebes mit Bescheid zu untersagen, wenn
eine der Voraussetzungen für die Genehmigung (§ 46) nicht mehr gegeben ist oder im Zeitpunkt der Genehmigung nicht gegeben war und dieser Mangel noch fortdauert, odereine der Voraussetzungen für die Genehmigung (Paragraph 46,) nicht mehr gegeben ist oder im Zeitpunkt der Genehmigung nicht gegeben war und dieser Mangel noch fortdauert, oder
im Rahmen des Ausbildungsbetriebes einzuhaltende Verpflichtungen nicht beachtet werden.
(2)Absatz 2,In dem Bescheid gemäß Abs. 1 ist eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer die festgestellten, die Untersagung begründenden Mängel dauerhaft zu beheben sind.In dem Bescheid gemäß Absatz eins, ist eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb derer die festgestellten, die Untersagung begründenden Mängel dauerhaft zu beheben sind.
(3)Absatz 3,Ein gemäß Abs. 1 untersagter Ausbildungsbetrieb darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid die dauerhafte Behebung der die Untersagung begründenden Mängel festgestellt wurde.Ein gemäß Absatz eins, untersagter Ausbildungsbetrieb darf erst dann wieder aufgenommen werden, wenn von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß Paragraph 140 b, zuständigen Behörde mit schriftlichem Bescheid die dauerhafte Behebung der die Untersagung begründenden Mängel festgestellt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021
Dokumentnummer
NOR40236159