Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kleingartengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 6/1959Bundesgesetzblatt Nr. 6 aus 1959,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
98/05 Sonstiges Wohnbau
Text
§ 8.Paragraph 8,
Die Bestimmungen des § 7 Abs. 5 finden auf Rechtsstreitigkeiten wegen Aufhebung der Generalpacht und Räumung des Pachtgegenstandes sinngemäß Anwendung, wenn der Klageanspruch darauf gegründet ist, daß der Generalpächter nach erfolgter Einmahnung mit der Bezahlung des Pachtzinses dergestalt säumig war, daß er mit Ablauf des Termins den rückständigen Pachtzins nicht vollständig entrichtet hatte (§ 1118 ABGB.). Die Bestimmungen des Paragraph 7, Absatz 5, finden auf Rechtsstreitigkeiten wegen Aufhebung der Generalpacht und Räumung des Pachtgegenstandes sinngemäß Anwendung, wenn der Klageanspruch darauf gegründet ist, daß der Generalpächter nach erfolgter Einmahnung mit der Bezahlung des Pachtzinses dergestalt säumig war, daß er mit Ablauf des Termins den rückständigen Pachtzins nicht vollständig entrichtet hatte (Paragraph 1118, ABGB.).
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019
Dokumentnummer
NOR12146553
alte Dokumentnummer
N9195939472L