Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 46/1959Bundesgesetzblatt Nr. 46 aus 1959,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL VARTIKEL römisch fünf
Für die Anwendung dieser Vereinbarung hat der Ausdruck „Hoheitsgebiet“ die im Artikel II des oben erwähnten Abkommens festgelegte Bedeutung.Für die Anwendung dieser Vereinbarung hat der Ausdruck „Hoheitsgebiet“ die im Artikel römisch zwei des oben erwähnten Abkommens festgelegte Bedeutung.
Zuletzt aktualisiert am
27.06.2019
Dokumentnummer
NOR40039028