Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 27.12.1961 — BGBl. Nr. 286/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute27.12.1961 BGBl. Nr. 286/1961 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Warschauer Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1961,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

27.12.1961BGBl. Nr. 286/1961

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ZUSATZPROTOKOLL.

Zu Artikel 2.

Die Hohen Vertragschließenden Teile behalten sich das Recht vor, bei der Ratifikation oder dem Beitritt zu erklären, daß die Vorschrift des Artikels 2 Absatz eins, dieses Abkommens keine Anwendung auf internationale Luftbeförderungen finden soll, die unmittelbar durch den Staat, seine Kolonien, Protektorate, die unter seinem Mandat stehenden Gebiete oder andere unter seiner Staatshoheit, Oberhoheit oder Herrschaft stehende Gebiete ausgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2024

Gesetzesnummer

10011345

Dokumentnummer

NOR40055870