Norm Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden× ▾ ‹›Gliederung Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden Fassungen (Gesetz) ab 03.01.1961 — BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.01.1961 BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 03.01.1961 § 1§ 2§ 3§ 4