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Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

Fassungen (Gesetz)
ab 03.01.1961 — BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute03.01.1961 BGBl. Nr. 4/1961 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
03.01.1961
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4