Norm Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden× ▾ ‹›Gliederung Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden Kundmachung BGBl. Nr. 4/1961 · 02.01.1961▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 4/1961 02.01.1961 4. Verordnung: Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4