Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – gewerblicher planmäßiger Luftverkehr (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1963Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1963,
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 10. Flughafen- und ähnliche Gebühren
Die Gebühren, die von einem der Vertragschließenden Teile für die Benützung von Flughäfen und anderen Einrichtungen durch Luftfahrzeuge des namhaft gemachten Fluglinienunternehmens des anderen Vertragsstaates eingehoben werden, sollen nicht höher sein als jene, die von seinen nationalen Luftfahrzeugen, welche internationale Fluglinien betreiben, bezahlt werden.
Schlagworte
Flughafengebühr
Zuletzt aktualisiert am
23.08.2019
Dokumentnummer
NOR40004813