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Anl. 7

Fassungen
ab 29.05.1964 — BGBl. Nr. 176/1964 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 7 heute29.05.1964 BGBl. Nr. 176/1964 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft, ehemals Südbahn-Gesellschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1964,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 7

Inkrafttretensdatum

29.05.1964BGBl. Nr. 176/1964

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Erklärung des Komitees, betreffend die Hypotheken

Das Komitee der Obligationäre tritt im Rahmen seiner Befugnisse dem am heutigen Tage in Durchführung des Artikels 26 Absatz 10 des Vertrages vom 15. Mai 1955, betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, zustande gekommenen Protokoll bei, welches sich auf die Regelung der Kapital- und Zinsenschuld Österreichs gegenüber den Besitzern von Obligationen der Donau-Save-Adria Eisenbahn-Gesellschaft und gegenüber den Besitzern rückständiger Coupons (Scrips lombards) bezieht. Im Hinblick auf diesen Umstand verpflichtet sich das Komitee, alle Veranlassungen zu treffen, um in kürzester Frist die Zustimmung der übrigen Signatare des Abkommens von Rom zur Aufhebung der Hypotheken zu erwirken, mit denen das Netz der Gesellschaft auf österreichischem Gebiet belastet ist, und demgemäß diese Hypotheken aufzuheben.

AUSGESTELLT in Wien, am 9. Oktober 1962

Schlagworte

Kapitalschuld

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2026

Gesetzesnummer

10011368

Dokumentnummer

NOR12162000

alte Dokumentnummer

N9196442348L