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Anl. 1

Fassungen
ab 01.11.1993 — BGBl. Nr. 272/1973
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.11.1993 BGBl. Nr. 272/1973

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eisenbahn - Grenzübergang (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1973,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1993BGBl. Nr. 272/1973

Außerkrafttretensdatum

Index

99/05 Eisenbahnen

Beachte

Die Bezeichnung „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Text

Schlußprotokoll

Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen stellen die unterzeichneten Bevollmächtigten fest, daß

  1. Ziffer eins
    die in dem obgenannten Abkommen erwähnten, zur Durchführung des Abkommens erforderlichen Vereinbarungen so bald wie möglich abgeschlossen werden sollen, damit die Ratifikation des Abkommens keine Verzögerung erfährt;
  2. Ziffer 2
    sie alle Bemühungen darauf richten werden, daß die Verhandlungen zwischen den beiden Vertragsstaaten über den Abschluß eines Abkommens zur Erleichterung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr so bald wie möglich aufgenommen werden;
Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1973,)

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Schlußprotokoll, das einen Bestandteil des Abkommens bildet, unterzeichnet.

Ausgefertigt in Wien, am 11. Dezember 1962 in doppelter Urschrift in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10011376

Dokumentnummer

NOR40040003