Rechtstracker.at

Anl. 10c KDV 1967

Fassungen
ab 28.06.2019 — BGBl. II Nr. 172/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10c heute28.06.2019 § → § BGBl. II Nr. 172/2019
Anl. 10c01.01.198927.06.2019 BGBl. Nr. 683/1988

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 172 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10 c

Inkrafttretensdatum

28.06.2019BGBl. II Nr. 172/2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KDV 1967

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Anlage 10 c zu Paragraph 64, b Absatz 2, Ziffer 2

LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung für die Klasse B

Abschnitt

Schwerpunkt

Ort

Inhalt

Vorbereitung

Durchführung der Überprüfungen, die vor Antritt einer Fahrt notwendig sind, sowie richtige Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges

Wo das Kraftfahrzeug abgestellt ist

Rundgang- und Innenkontrollen. Richtige Vorbereitung und Durchführung des Startes

Vorschulung

Elementare Fahrzeugbeherrschung

Parkplatz oder möglichst verkehrsfreie Straße

Die im Paragraph 11, Absatz 4, Ziffer 2, FSG angeführten Übungen

Grundschulung

Einführung in den Verkehrsraum. Aufbau des Drei-Blick-Trainings.

Verkehrsarme Straßen

Richtiges Benützen der Fahrbahn. Zielklares Bewegen

Hauptschulung

Aktives und passives Erleben der Verkehrsdynamik. Aufbau des Blickfiltertrainings.

Fahren auf Straßen mit stärkerem Verkehr. Auswahl nach: Querstellen-, Mithalte- und Gegenverkehrsstrecken

Befahren ausgewählter Lehrstrecken und Manöverkommentierung

Perfektionsschulung

Einführung in die jeweils geeignetste Verkehrstaktik. Kommentiertes Fahren. Besondere Fahrzeugbeherrschung

Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume

Zielfahren, Überlandfahrten, Dynomentraining, Defensivtaktik, Spezielle Fahrzeugbeherrschung, Prüfungsvorbereitung

Überprüfung

Überprüfung des Kraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit

Möglichst in verkehrsfreiem Raum

Einfache Überprüfungen, die man am Kraftfahrzeug ohne Werkzeug durchführen kann

Im RIS seit

01.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2019

Gesetzesnummer

10011385

Dokumentnummer

NOR40215475