Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 351/1993Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10gAnlage 10 g
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Anlage 10g zu § 64b Abs. 4 Z 3zu Paragraph 64 b, Absatz 4, Ziffer 3
LEHRPLAN
für die praktische Ausbildung
für die Klassen C sowie C und E
Abschnitt | Schwerpunkt | Ort | Inhalt |
Vorbereitung | Überprüfungen vor Fahrtantritt. Inbetriebnahme des Kraftwagen (Zuges) | Wo der Kraftwagen (Zug) abgestellt ist. | Rundgang- und Innenkontrollen. Fahrtschreiber kontrollieren, Schaublatt beschriften und einlegen. Startvorgang vorbereiten und durchführen. |
Vorschulung | Vertrautmachen mit den Bedienungseinrichtungen des Kraftwagens, sowie Training zur Fahrzeugbeherrschung | Verkehrsfreie oder zumindest verkehrsarme Flächen für Rangierübungen und dergleichen. | Kennenlernen der Unterschiede in der elementaren Fahrzeugbeherrschung zwischen PKW und LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. Absolvierung verschiedener Stationen. |
Grundschulung | Verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn mit einem LKW bzw. Sattelkraftfahrzeug. | Verkehrsarme Straßen. | Sichere Spurwahl unter Berücksichtigung des Raumbedarfs. Festigen des Blicktrainings gemäß Lehrplan B. Zusätzlich verstärktes Blicktraining der Sicherungs- und Kontrollblicke sowie des peripheren Sehens. |
Hauptschulung | Auf- und Ausbau der Straßen, Tages- und Partnerkunde | Straßen mit stärkerem Verkehr. | Zielklares Bewegen. Blickfiltertraining und kommentiertes Fahren. |
Perfektionsschulung | Training der jeweils geeignetsten Verkehrstaktik. | Alle vom Standort aus erreichbaren Verkehrsräume. | Überlandfahrten, Zielfahrten, auch im Ortsgebiet Defensivtaktiken. Prüfungsvorbereitung. |
Überprüfung | Überprüfung des Kraftwagen (Zuges) oder Sattelkraftfahrzeuges auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. | Möglichst im Verkehrsfreien Raum zB (Garage) | Überprüfungen die ohne Werkzeug durchführbar sind. |
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Bei der gleichzeitigen Ausbildung für die Klassen C und E hat die Ausbildung zunächst nur auf einem Lastkraftwagen der Klasse C zu erfolgen, und zwar bis einschließlich der Hauptschulung. Im Anschluß daran erfolgt erst die Ausbildung mit einem Kraftwagenzug oder einem Sattelkraftfahrzeug, von der Vorbereitung bis zur Perfektionsschulung und der Überprüfung.
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2016
Dokumentnummer
NOR40051003