Rechtstracker.at

Anl. 1 LVR 1967

Fassungen
01.05.1999 bis 10.03.2010
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 101.05.199910.03.2010 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 80/2010
Anl. 102.04.199230.04.1999 BGBl. Nr. 173/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Luftverkehrsregeln 1967

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 56 aus 1967, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 80 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.05.1999

Außerkrafttretensdatum

10.03.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 80/2010

Abkürzung

LVR 1967

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

                                                          Anhang A

                                                         ----------

SIGNALE UND ZEICHEN

A. Gefahrensignale und Gefahrenzeichen

römisch eins. Notsignale und Notzeichen

Die folgenden, allein oder nebeneinander verwendeten Signale und Zeichen bedeuten, daß einem Luftfahrzeug schwere und unmittelbare Gefahr droht, und daß sofortige Unterstützung angefordert wird:

  1. Litera a
    ein durch Funktelegraphie oder auf andere Art abgegebenes Zeichen, das aus der Gruppe SOS (...---... des Morsealphabetes) besteht,
  2. Litera b
    das im Sprechfunkwege gesendete Wort „MAYDAY“,
  3. Litera c
    eine Folge von roten Feuerwerkskörpern, die einzeln, in kurz aufeinanderfolgenden Zeitabständen abgefeuert werden,
  4. Litera d
    ein Leuchtfallschirm mit rotem Licht.

römisch zwei. Dringlichkeitssignale und Dringlichkeitszeichen

  1. Absatz eins,Die folgenden, allein oder nebeneinander verwendeten Signale bedeuten, daß ein Pilot auf Schwierigkeiten hinweisen will, die ihn zur Landung zwingen, ohne daß jedoch sofortige Unterstützung benötigt wird:
    1. Litera a
      wiederholtes Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer, oder
    2. Litera b
      wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter in der Weise, daß sie sich deutlich von den Zusammenstoßwarnlichtern unterscheiden.
  2. Absatz 2,Die folgenden, allein oder nebeneinander verwendeten Zeichen bedeuten, daß der Pilot eine sehr dringende Meldung über die Sicherheit eines Schiffes, Luftfahrzeuges oder anderen Fahrzeuges, oder über die Sicherheit von Personen an Bord oder innerhalb seines Sichtbereiches zu übermitteln hat:
    1. Litera a
      ein durch Funktelegraphie oder auf andere Art abgegebenes Zeichen, das aus der Gruppe römisch zehn römisch zehn römisch zehn besteht,
    2. Litera b
      die im Sprechfunkwege gesendeten Worte )))PAN, PAN(((.

römisch drei. Verwendung anderer Mittel

Die in den Punkten römisch eins und römisch zwei enthaltenen Bestimmungen schließen nicht aus, daß der Pilot eines in Not befindlichen Luftfahrzeuges jedes verfügbare Mittel anwenden darf, um die Aufmerksamkeit auf sein Luftfahrzeug zu lenken, seinen Standort anzuzeigen und Hilfe anzufordern.

römisch vier. Warnsignale

Mit einer Folge von Geschoßen, die in Abständen von zehn Sekunden abgefeuert werden und von denen jedes beim Platzen rote und grüne Lichter oder Sterne zeigt, wird dem Piloten eines Luftfahrzeuges angezeigt, daß er unbefugt in einem Luftraumbeschränkungsgebiet fliegt oder im Begriff ist, in ein Luftraumbeschränkungsgebiet einzufliegen, und daß er entsprechende Maßnahmen zu ergreifen hat. Diese Signale können entweder vom Boden oder von einem anderen Luftfahrzeug aus gegeben werden.

römisch fünf. Signale und Zeichen beim Ansteuern

zu Abfangzwecken

  1. Absatz eins,Die in der Spalte 2 der nachstehenden Tabelle beschriebenen, von einem ansteuernden Luftfahrzeug gegebenen Signale haben die in der Spalte 3 bezeichneten Bedeutungen, mit angesteuerten Luftfahrzeugen ist entsprechend diesen Anweisungen zu verfahren und entsprechend den Beschreibungen in der Spalte 4, mit der in Spalte 5 bezeichneten Bedeutung, zu bestätigen, daß die vom ansteuernden Luftfahrzeug gegebenen Signale verstanden wurden:

---------------------------------------------------------------------

   1           2                3              4               5

---------------------------------------------------------------------

Serie   Signale des        Bedeutung    Bestätigung des    Bedeutung

         ansteuernden                     angesteuerten

        Luftfahrzeuges                   Luftfahrzeuges

---------------------------------------------------------------------

EINS     BEI TAG UND        Sie sind       BEI TAG UND    Verstanden,

         NACHT:             angesteuert,   NACHT:         werde

         Wackeln mit den    folgen Sie     Wackeln mit    folgen.

         Tragflächen        mir.           den Tragflächen

         beziehungsweise                   Ein- und

         Ein- und                          Ausschalten der

         Ausschalten der                   der

         Positionslichter                  Positionslichter

         (und                              in unregelmäßigen

         Landescheinwerfer                 Zeitabständen.

         bei Hubschraubern)

         in unregelmäßigen                 Anmerkung:

         Zeitabständen von                 Zusätzliche

         einem Standort                    Maßnahmen siehe

         etwas über und                    § 21 Abs. 2 sowie

         normalerweise                     den Abs. 3 dieses

         links vor dem                     Abschnittes.

         angesteuerten

         Luftfahrzeug

         (oder rechts,

         wenn das

         angesteuerte

         Luftfahrzeug ein

         Hubschrauber ist);

         nach Bestätigung

         des Signals

         fliegen einer

         flachen

         Horizontalkurve

         normalerweise nach

         links (oder rechts

         im Falle eines

         Hubschraubers) auf

         den gewünschten

         Steuerkurs.

         Anmerkung 1: Die

         Wetter- oder

         Geländeverhältnisse

         können es erfordern,

         daß das ansteuernde

         Luftfahrzeug die

         in Serie 1

         beschriebenen

         Positionen und die

         Drehrichtung umkehrt.

         Anmerkung 2: Ist

         das angesteuerte

         Luftfahrzeug nicht

         in der Lage, mit

         dem ansteuernden

         Luftfahrzeug

         Schritt zu halten,

         so kann von diesem

         erwartet werden,

         daß es eine Reihe

         von Warterunden

         fliegt und bei

         jedem Vorbeiflug

         am angesteuerten

         Luftfahrzeug mit

         den Tragflächen

         wackelt.

---------------------------------------------------------------------

ZWEI     BEI TAG UND        Sie können     BEI TAG UND    Verstanden,

         NACHT:             weiterfliegen. NACHT:         werde

         Eine plötzliche                   Wackeln mit    weiter-

         Kursänderung weg                  den            fliegen.

         vom angesteuerten                 Tragflächen.

         Luftfahrzeug,

         bestehend in einer

         hochgezogenen

         Kurve von 90 Grad

         oder mehr, ohne

         die Flugrichtung

         des angesteuerten

         Luftfahrzeuges zu

         kreuzen.

---------------------------------------------------------------------

DREI     BEI TAG UND        Landen Sie     BEI TAG UND    Verstanden,

         NACHT:             auf diesem     NACHT:         werde

         Ausfahren des      Flugplatz.     Ausfahren des  landen.

         Fahrwerkes (wenn                  Fahrwerks

         möglich),                         (wenn möglich),

         Einschalten der                   Einschalten

         Landescheinwerfer                 der Lande-

         und Überfliegen der               scheinwerfer,

         Betriebspiste                     dem

         beziehungsweise -                 ansteuernden

         wenn das                          Luftfahrzeug

         angesteuerte                      folgen und -

         Luftfahrzeug ein                  wenn nach

         Hubschrauber ist -                Überfliegen

         Überfliegen des                   der

         Landebereiches                    Betriebspiste

         für Hubschrauber.                 oder des

         Findet das                        Landebereiches

         Abfangmanöver                     für Hubschrauber

         zwischen                          die Landung

         Hubschraubern                     als sicher

         statt, soll der                   angesehen

         abfangende                        wird - den

         Hubschrauber einen                Landevorgang

         Landeanflug                       fortsetzen.

         durchführen und

         im Schwebeflug

         nahe dem

         Landegebiet

         halten.

---------------------------------------------------------------------

  1. Absatz 2,Wenn mit dem angesteuerten Luftfahrzeug die in der Spalte 2 der nachstehenden Tabelle beschriebenen Signale gegeben werden, müssen sie die in der Spalte 3 bezeichnete Bedeutung haben; vom ansteuernden Luftfahrzeug kann eine Bestätigung entsprechend den Beschreibungen in der Spalte 4, mit der in der Spalte 5 bezeichneten Bedeutung, erwartet werden:

---------------------------------------------------------------------

   1           2               3              4                5

---------------------------------------------------------------------

Serie   Bestätigung des    Bedeutung      Signale des      Bedeutung

          angesteuerten                     ansteuernden

         Luftfahrzeuges                    Luftfahrzeuges

---------------------------------------------------------------------

VIER     BEI TAG UND        Der von Ihnen  BEI TAG UND    Verstanden,

         NACHT:             bestimmte      NACHT:         folgen Sie

         Einziehen des      Flugplatz ist  Wenn gewünscht mir

         Fahrwerkes (wenn   zur Landung    wird, daß

         möglich) und       nicht          das

         Ein- und           geeignet.      angesteuerte

         Ausschalten der                   Luftfahrzeug

         Landescheinwerfer                 dem

         während die                       ansteuernden

         Betriebspiste                     Luftfahrzeug

         oder der                          zu einem

         Landebereich für                  Ausweichflug-

         Hubschrauber in                   platz folgen

         einer Höhe von                    soll, wird das

         mehr als 300 m,                   Fahrwerk des

         jedoch nicht mehr                 ansteuernden

         als 600 m (im                     Luftfahrzeuges

         Falle eines                       eingezogen

         Hubschraubers in                  (wenn möglich)

         einer Höhe von                    und werden die

         mehr als 50 m,                    Signale der

         jedoch nicht mehr                 Serie EINS

         als 100 m), über                  (für

         der Flugplatzhöhe                 ansteuernde

         überflogen wird,                  Luftfahrzeuge)

         und Fortsetzen                    gegeben.

         der Platzrunde für

         die Betriebspiste                 Wenn           Verstanden,

         oder für den                      entschieden    Sie können

         Landebereich für                  ist, daß das   weiter-

         Hubschrauber. Wenn                angesteuerte   fliegen.

         die                               Luftfahrzeug

         Landescheinwerfer                 freigelassen

         nicht ein- und                    wird, werden

         ausgeschaltet                     mit dem

         werden können,                    ansteuernden

         sind irgendwelche                 Luftfahrzeug

         andere Lichter                    die Signale

         ein- und                          der Serie

         auszuschalten.                    ZWEI (für

                                           ansteuernde

                                           Luftfahrzeuge)

                                           gegeben.

---------------------------------------------------------------------

FÜNF     BEI TAG UND        Kann nicht     BEI TAG UND    Verstanden.

         NACHT:             danach         NACHT:

         Ein- und           handeln.       Verwendung der

         Ausschalten                       Signale der

         aller                             Serie ZWEI für

         verfügbaren                       abfangende

         Lichter in                        Luftfahrzeuge.

         regelmäßigen

         Zeitabständen in

         einer Art, daß

         von den üblichen

         Blinklichtern

         unterschieden

         werden.

---------------------------------------------------------------------

SECHS    BEI TAG UND        Flugnotfall.   BEI TAG UND    Verstanden.

         NACHT:                            NACHT:

         Ein- und                          Verwendung der

         Ausschalten                       Signale der

         aller                             Serie ZWEI für

         verfügbaren                       abfangende

         Lichter in                        Luftfahrzeuge.

         unregelmäßigen

         Zeitabständen.

---------------------------------------------------------------------

  1. Absatz 3,Sofern mit dem ansteuernden Luftfahrzeug Sprechfunkverbindung hergestellt, eine Verständigung in einer gemeinsamen Sprache jedoch nicht möglich ist, soll versucht werden, durch folgende Redewendungen (in der angegebenen Aussprache - die zu betonenden Silben sind in der Aussprachespalte unterstrichen), wichtige Informationen zu übermitteln und Anweisungen zu bestätigen, wobei jede Redewendung zweimal zu übermitteln ist.
    1. Litera a
      Redewendungen für die Luftfahrzeugführung des ansteuernden Luftfahrzeuges:

Redewendung    Aussprache    Bedeutung

CALL SIGN      KOL SEIN      Was ist Ihr Rufzeichen

FOLLOW         FOL-LO        Folgen Sie mir

DESCEND        DIE-SEND      Sinken Sie, um die Landung einzuleiten

YOU LAND       JUH LÄND      Landen Sie auf diesem Flugplatz

PROCEED        PRO-SIED      Sie dürfen weiterfliegen

  b) Redewendungen für die Luftfahrzeugführung des angesteuerten

Luftfahrzeuges:

Redewendung    Aussprache    Bedeutung

CALL SIGN ...  KOL SEIN ...  Mein Rufzeichen ist ...

WILCO          WILL-KO       Verstanden, wird ausgeführt

CAN NOT        KÄN NOT       Kann nicht danach handeln

REPEAT         RIE-PIET      Wiederholen Sie Ihre Anweisung

AM LOST        ÄM LOST       Standort unbekannt

MAYDAY         MÄHDÄH        Flugnotfall

HIJACK         HEI-TSCHÄK    Entführung

LAND (und      LÄND (und     Erbitte am (Bezeichnung des

Bezeichnung    Bezeichnung   Flugplatzes) landen zu dürfen

DESCEND        DIE-SEND      Erbitte Sinkflug

Anmerkung 1: Gewisse Umstände können die Verwendung der Redewendung „HIJACK“ nicht ratsam erscheinen lassen.
Anmerkung 2: Das auf Anforderung zu übermittelnde Rufzeichen hat dem im Sprechfunkverkehr mit den Flugverkehrsdienststellen (Paragraph 67,) vorgesehenen und im Flugplan angegebenen Luftfahrzeugkennzeichen zu entsprechen.

B. Signale und Zeichen für den Flugplatzverkehr
römisch eins. Lichtsignale zur Regelung des Flugplatzverkehrs

Die im Flugplatzverkehr von der Flugplatzkontrollstelle mit Lichtsignalen gegebenen Anordnungen und Freigaben haben die in der nachstehenden Tabelle und in der Abbildung 1 bezeichneten Bedeutungen:

--------------------------------------------------------------------

                            Von der Flugplatzkontrollstelle an ein

    Lichtsignal                        Luftfahrzeug

                          ------------------------------------------

                            im Flug                am Boden

--------------------------------------------------------------------

Grünes Dauerlicht)        Landung freigegeben!  Start freigegeben!

                 )

Rotes Dauerlicht )        Ein anderes           Halt!

                 )          Luftfahrzeug hat

                 )auf       Vorrang, in die

                 )das       Warterunde

                 )be-       einfliegen!

                 )tref-

Grünes Blinklicht)fende-  Zwecks Landung        Rollen freigegeben!

                 )Luft-     zurückkehren! *1)     *2)

                 )fahr-

Rotes Blinklicht )zeug    Flugplatz             Von der Landefläche

                 )gerich-   unbenützbar, nicht    wegrollen!

                 )tet       landen!

                 )

Weißes Blinklicht)        Auf diesem Flugplatz  Zum Ausgangspunkt

                            landen und zur        auf dem Flugplatz

                            Abstellfläche         zurückkehren!

                            rollen! *1)

Roter Feuerwerkskörper    (Ungeachtet jeder

                            vorherigen

                            Anordnung oder

                            Freigabe:)

                            Jetzt nicht landen!

--------------------------------------------------------------------

Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Abbildung 1

römisch zwei. Bestätigung der Lichtsignale durch den Piloten

  1. Absatz eins,Der Erhalt eines der im Punkt römisch eins bezeichneten Lichtsignale ist vom Piloten nach Tunlichkeit auf die in den Absatz 2 und 3 beschriebene Weise zu bestätigen.
  2. Absatz 2,Wenn sich das Luftfahrzeug in der Luft befindet, ist die Bestätigung zu geben:
    1. Litera a
      bei Tageslicht:
      durch wechselseitiges Betätigen der Querruder; diese Bestätigung muß nicht gegeben werden, wenn sich das Luftfahrzeug im Endanflug oder vor dem Einkurven zum Endanflug befindet;
    2. Litera b
      bei Dunkelheit:
      durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer, oder - wenn das Luftfahrzeug nicht mit Landescheinwerfern ausgerüstet ist - der Positionslichter.
  3. Absatz 3,Wenn sich das Luftfahrzeug auf dem Boden befindet, ist die Betätigung zu geben:
    1. Litera a
      bei Tageslicht:
      durch wechselseitiges Bestätigen der Querruder oder des Seitenruders;
    2. Litera b
      bei Dunkelheit:
      durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer, oder - wenn das Luftfahrzeug nicht mit Landescheinwerfern ausgerüstet ist - der Positionslichter.

römisch drei. Bodenzeichen

  1. Ziffer eins
    Landeverbotszeichen
Ein im Signalfeld horizontal ausgelegtes quadratisches rotes Zeichen mit gelben Diagonalstreifen zeigt an, daß Landungen auf dem Flugplatz verboten sind und daß mit einem längeren Weiterbestand dieses Verbotes zu rechnen ist.
Anmerkung, Abbildung 2 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 2
    Vorsichtszeichen
Ein im Signalfeld horizontal ausgelegtes quadratisches rotes Zeichen mit einem gelben Diagonalstreifen zeigt an, daß wegen des schlechten Zustandes der Manövrierflächen oder aus anderen Gründen Vorsicht beim Landeanflug oder bei der Landung notwendig ist.
Anmerkung, Abbildung 3 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 3
    Zeichen für die Benützung von Pisten und Rollwegen
  1. Litera a
    Ein im Signalfeld horizontal ausgelegtes weißes Zeichen in der Form eines Hantels zeigt an, daß für den Start, für die Landung und für das Rollen von Luftfahrzeugen nur die Pisten und Rollwege benützt werden dürfen.
Anmerkung, Abbildung 4 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Litera b
    Ein im Signalfeld horizontal ausgelegtes weißes Zeichen in der Form eines Hantels mit einem senkrecht zum Längsbalken des Hantels über jeden Kreis desselben gelegten schwarzen Streifen zeigt an, daß für den Start und für die Landung ausschließlich Pisten benützt werden dürfen, für andere Bewegungen auf dem Boden aber nicht nur die Pisten und Rollwege benützt werden dürfen.
Anmerkung, Abbildung 5 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 4
    Zeichen für gesperrte Pisten und Rollwege
Auf Pisten und Rollwegen oder Teilen hievon horizontal ausgelegte einfärbige Kreuze in sich vom Untergrund deutlich abhebender weißer oder gelber Farbe bezeichnen eine für die Benützung mit Luftfahrzeugen ungeeignete Fläche.
Anmerkung, Abbildung 6 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 5
    Zeichen für die Start- und Landerichtung
    1. Litera a
      Ein auf dem Boden horizontal ausgelegtes weißes oder
orangefarbenes Lande-T zeigt mit seinem Längsbalken in Richtung auf den Querbalken die Richtung an, die beim Start oder bei der Landung einzuhalten ist. Bei Verwendung in der Nacht ist das Lande-T beleuchtet oder mit weißen Lichtern umrandet.
Anmerkung, Abbildung 7 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Litera b
    Ein auf dem Boden horizontal ausgelegtes Tetraeder, das - von
hinten in Richtung zur Spitze gesehen - auf der linken Seite orangenfarbig oder schwarz, auf der rechten Seite weiß oder aluminiumfarbig ist, zeigt mit seiner Spitze in die Richtung, die beim Start oder bei der Landung einzuhalten ist. Bei der Verwendung in der Nacht ist das Tetraeder, von hinten in Richtung zur Spitze gesehen, in folgender Weise mit Lichtern umrandet:
Rückenkante, rechte Längskante und rechte Basiskante mit grünen Lichtern, und linke Längskante und linke Basiskante mit roten Lichtern.
Anmerkung, Abbildung 8 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Litera c
    Eine am Kontrollturm oder in seiner Nähe senkrecht angebrachte
zweistellige Zahl zeigt für Piloten auf den Manövrierflächen die Startrichtung an, die in Zehnereinheiten, auf- beziehungsweise abgerundet auf die nächstliegenden zehn Grad - bezogen auf magnetisch Nord - ausgedrückt wird.
Anmerkung, Abbildung 9 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 6
    Zeichen für den Rechtsverkehr Ein im Signalfeld oder am Ende der
in Benützung stehenden Piste
horizontal ausgelegter nach rechts abgewinkelter Pfeil in auffallender Farbe zeigt an, daß vor der Landung und nach dem Start Kurven nach rechts zu fliegen sind.
Anmerkung, Abbildung 10 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 7
    Meldestelle der Flugverkehrsdienste
Ein schwarzer, senkrecht stehender Buchstabe C auf gelbem Hintergrund zeigt an, wo sich die Meldestelle für Flugverkehrsdienste befindet.
Anmerkung, Abbildung 11 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
  1. Ziffer 8
    Segelflugtätigkeit
Ein im Signalfeld horizontal ausgelegtes weißes Doppelkreuz zeigt an, daß der Flugplatz für Start und Landung von Segelflugzeugen benützt wird und daß zur Zeit Segelflüge durchgeführt werden.
Anmerkung, Abbildung 12 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

römisch vier. Einwinksignale für Luftfahrzeuge

  1. Absatz eins,Die im Absatz 3, beschriebenen Einwinksignale sind dazu bestimmt, von einem Einwinker mit seinen Armen und Händen - wenn dies zur leichteren Erkennbarkeit für den Piloten notwendig ist, mit Einwinkgegenständen, wie Signalkellen, Leuchtstäben oder Lampen - gegeben zu werden. Der Einwinker hat - mit dem Gesicht zum Luftfahrzeug - so zu stehen, daß er für den Piloten am besten sichtbar ist. Vor Anwendung der Einwinksignale hat der Einwinker sicherzustellen, daß der für das Luftfahrzeug bestimmte Abstellplatz frei von Hindernissen und Gegenständen ist.
  2. Absatz 2,Die im Absatz 3, Ziffer 16 bis 20 beschriebenen Einwinksignale sind für Hubschrauber bestimmt. Beim Einwinken landender Hubschrauber hat sich der Einwinker mit dem Rücken gegen die jeweilige Windrichtung zu stellen.
  3. Absatz 3,Die im folgenden angeführten Einwinksignale bedeuten:
    1. Ziffer eins
      Signale des Einwinkers beachten!
      Anmerkung, Abbildung 13 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der rechte Arm ist senkrecht nach oben ausgestreckt und wird wiederholt nach links und rechts bewegt)
    2. Ziffer 2
      Zu dieser Position rollen!
      Anmerkung, Abbildung 14 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Beide Arme sind nach oben ausgestreckt, die Handflächen sind nach innen gerichtet)
    3. Ziffer 3
      Weiterbewegen zum nächsten Einwinker!
      Anmerkung, Abbildung 15 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der rechte oder linke Arm ist nach unten ausgestreckt, der andere Arm wird quer zum Körper abgewinkelt und zeigt die Richtung zum nächsten Einwinker an)
    4. Ziffer 4
      Vorwärts bewegen!
      Anmerkung, Abbildung 16 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die leicht seitwärts gerichteten Arme - mit den Handflächen nach hinten - werden wiederholt von der Schulterhöhe aufwärts und rückwärts bewegt)
    5. Ziffer 5
      1. Litera a
        Drehen Sie nach links!
      Anmerkung, Abbildung 17 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der rechte Arm zeigt schräg nach unten, der linke Arm wird wiederholt seitlich aufwärts und rückwärts bewegt; die Geschwindigkeit der Armbewegungen deutet die erforderliche Drehgeschwindigkeit an)
    6. Ziffer 5
      1. Litera b
        Drehen Sie nach rechts!
      Anmerkung, Abbildung 18 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der linke Arm zeigt schräg nach unten, der rechte Arm wird wiederholt seitlich aufwärts und rückwärts bewegt; die Geschwindigkeit der Armbewegungen deutet die erforderliche Drehgeschwindigkeit an)
    7. Ziffer 6
      Halt!
      Anmerkung, Abbildung 19 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Beide Arme werden wiederholt über dem Kopf gekreuzt; die Geschwindigkeit der Armbewegungen entspricht der Dringlichkeit des Anhaltens)
    8. Ziffer 7
      1. Litera a
        Bremsen anziehen!
      Anmerkung, Abbildung 20 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Ein Arm wird horizontal vor den Körper gehoben, während die Finger der gehobenen Hand ausgestreckt sind; dann wird die Hand zur Faust geballt)
    9. Ziffer 7
      1. Litera b
        Bremsen lösen!
      Anmerkung, Abbildung 21 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Ein Arm wird horizontal vor den Körper gehoben, während die gehobene Hand zur Faust geballt ist; dann werden die Finger ausgestreckt)
    10. Ziffer 8
      1. Litera a
        Bremsklötze vorgelegt!
      Anmerkung, Abbildung 22 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die nach unten ausgestreckten Arme - mit den Handflächen nach hinten - werden von außen nach innen bewegt)
    11. Ziffer 8
      1. Litera b
        Bremsklötze entfernt!
      Anmerkung, Abbildung 23 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die nach unten ausgestreckten Arme - mit den Handflächen nach vorne - werden von innen nach außen bewegt)
    12. Ziffer 9
      Triebwerk(e) anlassen!
      Anmerkung, Abbildung 24 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die rechte Hand beschreibt Kreisbewegungen in Kopfhöhe; die linke Hand wird senkrecht über den Kopf gehalten, und die Anzahl der ausgestreckten Finger dieser Hand zeigt die Nummer des anzulassenden Triebwerkes an; die Luftfahrzeugtriebwerke sind für diesen Zweck von rechts nach links - von dem vor dem Luftfahrzeug mit dem Gesicht zum Luftfahrzeug stehenden Einwinker gesehen - mit Nr. 1 beginnend numeriert)
    13. Ziffer 10
      Triebwerke abstellen!
      Anmerkung, Abbildung 25 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Ein abgewinkelter Arm mit der Handfläche nach unten und dem Daumen vor der Kehle - wird in Schulterhöhe seitlich hin und her bewegt)
    14. Ziffer 11
      Langsamer rollen!
      Anmerkung, Abbildung 26 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die abwärts gerichteten Arme zeigen mit den Handflächen zum Boden und werden dann wiederholt aufwärts und abwärts bewegt)
    15. Ziffer 12
      Triebwerk(e) auf der angezeigten Seite drosseln! Anmerkung, Abbildung 27 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die abwärts gerichteten Arme zeigen mit den Handflächen zum Boden, dann wird eine Hand wiederholt aufwärts und abwärts bewegt, die andere Hand bleibt in Ruhestellung. Wird die linke Hand bewegt, ist das Triebwerk - beziehungsweise sind die Triebwerke - rechts zu drosseln; wird die rechte Hand bewegt, ist das Triebwerk - beziehungsweise sind die Triebwerke - links zu drosseln)
    16. Ziffer 13
      Rückwärts rollen!
      Anmerkung, Abbildung 28 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die seitlich nach unten ausgestreckten Arme - mit den Handflächen nach vorne - werden wiederholt vorwärts und aufwärts bis zur Schulterhöhe bewegt)
    17. Ziffer 14
      1. Litera a
        Rückwärtsrollen und Drehen des Hecks nach Steuerbord! Anmerkung, Abbildung 29 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der linke Arm zeigt schräg nach unten, der rechte Arm wird wiederholt von der senkrechten Haltung über dem Kopf in die waagrechte Armhaltung bewegt)
    18. Ziffer 14
      1. Litera b
        Rückwärtsrollen und Drehen des Hecks nach Backbord! Anmerkung, Abbildung 30 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der rechte Arm zeigt schräg nach unten, der linke Arm wird wiederholt von der senkrechten Haltung über dem Kopf in die waagrechte Armhaltung bewegt)
    19. Ziffer 15
      Alles klar!
      Anmerkung, Abbildung 31 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der rechte Arm ist vom Ellbogen ab aufwärts gerichtet, der gestreckte Daumen zeigt nach oben)
    20. Ziffer 16
      Im Schwebeflug bleiben!
      Anmerkung, Abbildung 32 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Beide Arme sind seitwärts waagrecht ausgestreckt)
    21. Ziffer 17
      Steigen!
      Anmerkung, Abbildung 33 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die seitwärts waagrecht ausgestreckten Arme werden mit nach oben gerichteten Handflächen von der Schulterhöhe wiederholt aufwärts bewegt; die Geschwindigkeit der Armbewegungen deutet die erforderliche Steiggeschwindigkeit an)
    22. Ziffer 18
      Sinken!
      Anmerkung, Abbildung 34 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Die seitwärts waagrecht ausgestreckten Arme werden mit nach unten gerichteten Handflächen von der Schulterhöhe wiederholt abwärts bewegt; die Geschwindigkeit der Armbewegungen deutet die erforderliche Sinkgeschwindigkeit an)
    23. Ziffer 19
      Horizontalflug!
      Anmerkung, Abbildung 35 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Der eine Arm ist waagrecht seitwärts in Flugrichtung ausgestreckt, der andere Arm wird wiederholt vor dem Körper in derselben Richtung geschwungen)
    24. Ziffer 20
      Landen!
      Anmerkung, Abbildung 36 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)
      (Beide Arme sind - vor dem Körper gekreuzt - schräg nach unten ausgestreckt)

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*1) Freigaben zum Landen und Rollen sind abzuwarten. *2) Vor einer Piste ist beim Rollhalt anzuhalten und die Startfreigabe beziehungsweise eine weitere Rollfreigabe abzuwarten.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2010

Gesetzesnummer

10011391

Dokumentnummer

NOR12159701

Alte Dokumentnummer

N9199959118L