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§ 28 MLPV 1968

Fassungen
01.07.1983 bis 31.12.2012
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2801.07.198331.12.2012 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Militärluftfahrt-Personalverordnung 1968

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 28

Inkrafttretensdatum

01.07.1983

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2012

Abkürzung

MLPV 1968

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Typenerweiterung

Paragraph 28,

  1. Absatz eins,Militärflugzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht von mehr als 2 000 kg oder mehrmotorige Militärflugzeuge ohne Rücksicht auf das höchstzulässige Abfluggewicht dürfen im Fluge geführt werden, wenn die betreffende Type im Militärflugzeugführerschein eingetragen ist (Typenerweiterung). Diese Eintragung beinhaltet auch die Fähigkeit, mit Militärluftfahrzeugen dieser Type Sichtflüge bei Nacht auszuführen sowie Sprechfunkverbindung herzustellen und aufrechtzuerhalten.
  2. Absatz 2,Voraussetzung für die Eintragung der Typenerweiterung ist die Ablegung einer Zusatzprüfung, deren
    1. Litera a
      theoretischer Teil aus den Gegenständen der Litera a bis e des Paragraph 21,, unter besonderer Berücksichtigung der neuen Type, und
    2. Litera b
      praktischer Teil aus den Flügen nach Paragraph 22, Absatz eins
    besteht.
  3. Absatz 3,Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer (Paragraph 13,) einer Typenerweiterung sind Flüge von wenigstens fünf Stunden Dauer als verantwortlicher Pilot mit der betreffenden Type durchzuführen. Die Flüge sind auf die nach Paragraph 26, Absatz 2, erforderliche Flugzeit anzurechnen.
  4. Absatz 4,Für die Erneuerung der Gültigkeitsdauer einer Typenerweiterung ist eine Prüfung nach Absatz 2, abzulegen; Paragraph 26, Absatz 5, ist sinngemäß anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2012

Gesetzesnummer

10011401

Dokumentnummer

NOR12147522

Alte Dokumentnummer

N9196842454L