Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Militärluftfahrt-Personalverordnung 1968
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 395/1968 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2012Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1968, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 401 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 89Paragraph 89
Index
92 Luft- und Weltraumfahrt
Text
§ 89. FlugfernmeldebefähigungParagraph 89, Flugfernmeldebefähigung
(1)Absatz eins,Die Flugfernmeldebefähigung beinhaltet den „festen Flugfernmeldedienst“, das ist die Übermittlung von Nachrichten und Meldungen des Flugfernmeldedienstes zwischen Militärflugleitungen oder von einer Militärflugleitung zu einer Flugverkehrsdienststelle oder einer anderen Fernmeldestelle am Boden.
(2)Absatz 2,Die Befähigung nach Abs. 1 ist durch die Eintragung „Flugfernmeldebefähigung“ im Militär-Flugleitungsausweis zu bescheinigen.Die Befähigung nach Absatz eins, ist durch die Eintragung „Flugfernmeldebefähigung“ im Militär-Flugleitungsausweis zu bescheinigen.
(3)Absatz 3,Neben den Allgemeinen Voraussetzungen nach § 88 Abs. 3 ist die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung für die Eintragung der Befähigung nach den Abs. 1 und 2 erforderlich:Neben den Allgemeinen Voraussetzungen nach Paragraph 88, Absatz 3, ist die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung für die Eintragung der Befähigung nach den Absatz eins und 2 erforderlich:
Aus folgenden Sachgebieten:
Eingehende Kenntnis der Flugfernmeldebestimmungen,
Handhabung und Wirkungsweise der im Festen Flugfernmeldedienst verwendeten Geräte,
Flugsicherungsverfahren, soweit diese für den Festen Flugfernmeldedienst von Bedeutung sind,
Organisation und Verbindung des Festen Flugfernmeldedienstes (militärischer, nationaler und internationaler Fester Flugfernmeldedienst),
militärische Bestimmungen,
Übersetzung eines einschlägigen englischen Fachtextes in die deutsche Sprache.
Mit folgenden Fertigkeiten:
Mittels Fernschreibers (Zehnfingersystem) sind während drei Minuten Dauer mindestens je 180 Anschläge in der Minute fehlerfrei zu schreiben,
ein Lochstreifentext, wie er im Festen Fernmeldedienst vorkommt, ist fehlerfrei zu entschlüsseln.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2012
Dokumentnummer
NOR12147583
Alte Dokumentnummer
N9196842515L