Norm Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen Fassungen (Gesetz) ab 03.07.1971 — BGBl. Nr. 269/1971 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute03.07.1971 BGBl. Nr. 269/1971 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 03.07.1971 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11