Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 138/1971Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1971,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel IXArtikel römisch neun
Dieses in englischer, französischer und spanischer Sprache abgefaßte Protokoll, das in jeder Sprache gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die beglaubigten Abschriften davon den Regierungen der Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation übermittelt.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN zu Buenos Aires, am 24. September 1968.
Dokumentnummer
NOR12147906
Alte Dokumentnummer
N9197153040L