Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
ab 30.04.1972 — BGBl. Nr. 176/1972 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute30.04.1972 BGBl. Nr. 176/1972 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1972,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

30.04.1972BGBl. Nr. 176/1972

Außerkrafttretensdatum

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Text

Anhang 1
Fachausdrücke 1)

(Siehe auch die Zusätze 1 und 2 zu diesem Anhang)

  1. Ziffer römisch eins
    1 Rückstrahlung
    Diejenige Rückstrahlung, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das einfallende Licht in Richtungen zurückgestrahlt wird, die der Beleuchtungsrichtung sehr nahe liegen. Diese Eigenschaft muß bei erheblichen Änderungen des Beleuchtungswinkels erhalten bleiben.
  2. Ziffer römisch eins
    2 Rückstrahloptik
    Kombination von optischen Elementen, die es gestattet, die Rückstrahlung zu erzeugen.
  3. Ziffer römisch eins
    3 Rückstrahler2)
    Gebrauchsfertige Eirichtung, die mindestens eine Rückstrahloptik enthält.
  4. Ziffer römisch eins
    4 Lichtaustrittsfläche
    Die Lichtaustrittsfläche eines Rückstrahlers ist die Gesamtheit der sichtbaren Oberfläche der Rückstrahloptik, die aus üblichen Beobachtungsentfernungen zusammenhängend erscheint.
  5. Ziffer römisch eins
    5 Bezugsachse
    Diese Achse ist vorn Hersteller des Rückstrahlers anzugeben und dient als Bezugsgerade für den Beleuchtungswinkel bei den lichttechnischen Messungen bei der Verwendung des Rückstrahlers. Im allgemeinen fällt die Bezugsachse mit der Symmetrieachse der Lichtaustrittsfläche zusammen, sofern eine Symmetrieachse vorhanden ist.
  6. Ziffer römisch eins
    6 Bezugsmittelpunkt
    Senkrechte Projektion des Schwerpunktes der Lichtaustrittsfläche auf die dem Beobachter am nächsten gelegene Ebene, die senkrecht zur Bezugsachse verläuft und die Lichtaustrittsfläche berührt.
  7. Ziffer römisch eins
    7 Beobachtungswinkel
    Winkel zwischen den Geraden, die den Bezugsmittelpunkt mit dem Mittelpunkt des Empfängers und dem der Lichtquelle verbinden.
  8. Ziffer römisch eins
    8 Beleuchtungswinkel
    Winkel zwischen der Bezugsachse und der Geraden, die den Bezugsmittelpunkt mit dem Mittelpunkt der Lichtquelle verbindet.
  9. Ziffer römisch eins
    9 Verdrehungswinkel
    Winkel, um den der Rückstrahler um die Bezugsachse von einer bestimmten Stellung aus gedreht wird.
  10. Ziffer römisch eins
    10 Öffnungswinkel des Rückstrahlers
    Winkel, unter dem die größte Abmessung der sichtbaren Oberfläche der Lichtaustrittsfläche gesehen wird, sei es vom Mittelpunkt der Lichtquelle oder vom Mittelpunkt des Empfängers aus.
  11. Ziffer römisch eins
    11 Beleuchtungsstärke am Rückstrahler
    Abgekürzter Ausdruck, der vereinbarungsgemäß für diejenige Beleuchtungsstärke benutzt wird, die in einer zum einfallenden Licht senkrecht liegenden und durch den Bezugsmittelpunkt gehenden Ebene herrscht.
  12. Ziffer römisch eins
    12 Rückstrahlerwert (CIL)
    Quotient aus der Lichtstärke des in die vorgesehene Richtung zurückgestrahlten Lichtes und der Beleuchtungsstärke am Rückstrahler für gegebene Beleuchtungs-, Beobachtungs- und Verdrehungswinkel.

Anhang römisch eins — Zusatz 1
Rückstrahler

Formelzeichen und Einheiten

A

--

Größe der Lichtaustrittsfläche des Rückstrahlers (in cm2 oder Quadratzoll)

C

=

Bezugsmittelpunkt

NC

=

Bezugsachse

Rr

=

Beobachter, Empfänger oder Meßelement

Cr

=

Mittelpunkt des Empfängers

Ør

=

Durchmesser eines kreisrunden Empfängers Rr (in cm oder Zoll)

Se

=

Lichtquelle

Cs

=

Mittelpunkt der Lichtquelle

Øs,

=

Durchmesser der Lichtquelle (in cm oder Zoll)

De

=

Entfernung des Mittelpunktes Cs vom Mittelpunkt C (in m oder Fuß)

D'e

=

Entfernung des Mittelpunktes Cr vorn Mittelpunkt C (in m oder Fuß)

Anmerkung:

Im allgemeinen ist De von D'e nur sehr wenig verschieden. Man kann bei normalen Beobachtungsbedingungen De = D'e setzen.

D

=

Diejenige Beobachtungsentfernung der Lichtaustrittsfläche, von der ab diese Fläche zusammenhängend erscheint.

a

=

Beobachtungswinkel

β

=

Beleuchtungswinkel. Dieser Winkel erhält Zusatzzeichen + (rechts), – (links), + (hoch), – (tief), die sich auf die stets waagerecht anzunehmendeLinie CsC beziehen; diese Zeichen geben die Lage der Lichtquelle Se in bezug auf die Achse NC an, wenn der Rückstrahler betrachtet wird. Bei der Angabe eines vertikalen und horizontalen Beleuchtungswinkels, wodurch eine bestimmte Beleuchtungsrichtung gekennzeichnet wird, wird der vertikale Winkel stets zu erst angegeben.

y

=

Offnungswinkel des Meßelements Rr vom Punkt C aus gesehen.

S

=

Offnungswinkel der Lichtquelle Se vom Punkt C aus gesehen.

ɛ

=

Verdrehungswinkel. Dieser Winkel ist positiv, wenn beim Blick auf die Lichtaustrittsfläche die Drehung im Uhrzeigersinn erfolgt. Wenn der Rückstrahler die Angabe „TOP“ trägt, wird die hierdurch gegebene Lage als Ursprung angenommen.

E

=

Beleuchtungsstärke am Rückstrahler (in lx oder ft. cd.)

CIL

=

Rückstrahlwert (in mcd/lx oder cd/ft. cd.) Die Winkel werden in Grad und Minute angegeben.

Anhang römisch eins — Zusatz 2
Rückstrahler

Formelzeichen

_______________

  1. Ziffer eins
    Die Begriffsbestimmungen für die Fachausdrücke entsprechen den von der Internationalen Beleuchtungskommission (CIE) festgelegten
  2. Ziffer 2
    Ebenfalls „catedioptre“ genannt.

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023

Gesetzesnummer

10011433

Dokumentnummer

NOR40062966