2 Korrosionsbeständigkeit
Rückstrahler müssen so gebaut sein, daß sie bei allen Beanspruchungen durch Feuchtigkeit und Korrosionseinflüsse, die im normalen Betrieb auftreten, die vorgeschriebenen lichttechnischen Werte und die vorgeschriebenen Farbmerkmale beibehalten. Die Widerstandsfähigkeit der Außenfläche gegen Mattwerden und der Rückseite gegen Beschädigung der Schutzschicht ist nur dann besonders zu prüfen, wenn eine Korrosionsgefahr für einen wesentlichen metallischen Bestandteil zu befürchten ist.
Der Rückstrahler oder die Leuchte, in welcher der Rückstrahler bei Vereinigung mit einer solchen eingebaut ist, ist nach Entfernung aller abnehmbarer Teile 50 Stunden lang der Einwirkung eines Salznebels auszusetzen. Die Prüfdauer beträgt zweimal 24 Stunden mit einer Pause von zwei Stunden, in der man das Muster abtrocknen läßt.
Der Salznebel wird durch Zerstäuben einer Salzlösung bei 35° ± 2° C erzeugt; für die Salzlösung sind 20 ± 2 Gewichtsteile Natriumchlorid in 80 Teilen destilliertem Wasser, das höchstens 0,02 % Verunreinigungen enthalten darf, zu lösen.
Unmittelbar nach Abschluß der Prüfung darf das Muster keine starken Korrosionserscheinungen aufweisen, die die richtige Wirkung des Musters beeinträchtigen könnten.