Rechtstracker.at

Anl. 4/2

Fassungen
ab 30.04.1972 — BGBl. Nr. 176/1972 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4/2 heute30.04.1972 BGBl. Nr. 176/1972 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelungen Nr. 1 – 8, 19 und 20

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1972,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4 /, 2

Inkrafttretensdatum

30.04.1972BGBl. Nr. 176/1972

Außerkrafttretensdatum

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Text

Anhang 3
Meßpunkte bei der Prüfung

  1. Litera a
    von Einrichtungen für die Beleuchtung einer hohen Kennzeichentafel (340 römisch zehn 240 mm)

  1. Litera b
    von Einrichtungen für die Beleuchtung einer langen Kennzeichentafel (520 römisch zehn 120 mm)

a = 25 mm

b = 95 mm

c = 100.mm

d = 90 mm

e = 70 mm

Anmerkung:

Bei Beleuchtungseinrichtungen, die für die Beleuchtung sowohl einer hohen als auch einer langen Kennzeichentafel bestimmt sind, sind die Meßpunkte diejenigen, die sich durch Vereinigung der beiden vorstehenden Zeichnungen unter Berücksichtigung des vom Hersteller angegebenen Umrisses ergeben; wenn jedoch zwei Meßpunkte weniger als 30 mm voneinander entfernt sind, ist nur einer dieser beiden Meßpunkte zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2023

Gesetzesnummer

10011433

Dokumentnummer

NOR40062974