Rechtstracker.at

Art. 16

Fassungen
ab 19.08.1975 — BGBl. Nr. 592/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 16 heute19.08.1975 BGBl. Nr. 592/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 592 aus 1975,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

19.08.1975BGBl. Nr. 592/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

Artikel römisch sechzehn

Dieses Übereinkommen und seine Anlage sind in englischer und französischer Sprache abgefaßt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist. Amtliche Übersetzungen werden in russischer und spanischer Sprache angefertigt und mit den unterzeichneten Urschriften hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN zu London am 9. April 1965.

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2023

Gesetzesnummer

10011478

Dokumentnummer

NOR40084632

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1975/592/A16/NOR40084632