Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 23.01.1976 — BGBl. Nr. 43/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute23.01.1976 BGBl. Nr. 43/1976 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1976,

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.01.1976BGBl. Nr. 43/1976

Außerkrafttretensdatum

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

ARTIKEL 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Vereinbarung:

  1. Litera a
    bedeutet „Unternehmer“ jede Person (einschließlich juristische Personen), die entweder in der Republik Österreich oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in Übereinstimmung mit den betreffenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern oder zum Werkverkehr auf der Straße befugt ist;
  2. Litera b
    bedeutet „Fahrzeug“ jedes Kraftfahrzeug, das:
    1. Litera i
      zur Beförderung von Gütern gebaut oder dazu umgebaut und auf der Straße dafür verwendet wird;
    2. Sub-Litera, i, i
      in einem der beiden Staaten zugelassen ist;
    3. iii
      zum Zweck der internationalen Beförderung von Gütern vorübergehend in das Gebiet des anderen Staates zur Ent- oder Beladung an jedem Ort dieses Gebietes oder im Transit durch dieses Gebiet eingeführt wird;
      sowie jeden Anhänger oder Sattelanhänger, der die Bedingungen (i) und (iii) dieses Absatzes erfüllt und von einem Unternehmer eines der beiden Staaten oder in seinem Namen betrieben wird;
  3. Litera c
    bedeutet „Gebiet“ in bezug auf das Vereinigte Königreich: England, Wales, Schottland und Nordirland;
  4. Litera d
    sind die zuständigen Behörden:
    1. Litera i
      in der Republik Österreich der Bundesminister für Verkehr oder jede Behörde, die dieser ermächtigt;
    2. Sub-Litera, i, i
      im Vereinigten Königreich das Ministerium für Umweltfragen oder jede Behörde, die dieses Ministerium ermächtigt.

Schlagworte

Entladung

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025

Gesetzesnummer

10011481

Dokumentnummer

NOR12148422

Alte Dokumentnummer

N9197642048L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/43/A1/NOR12148422