Norm Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 27× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 27 Fassungen (Gesetz) ab 18.11.1978 — BGBl. Nr. 556/1978 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.11.1978 BGBl. Nr. 556/1978 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.11.1978 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1