Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 442/1978Bundesgesetzblatt Nr. 442 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
96/02 Sonstiges Straßenbau
Text
§ 5.Paragraph 5,
Die Forderung der Aktiengesellschaft gegen den Bund auf Überlassung des Benützungsentgeltes nach § 3 ist höchstens mit dem Betrag in die Jahresabschlüsse der Aktiengesellschaft einzustellen, den die Aktiengesellschaft für Grundeinlösungen, Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Karawanken Autobahn-Tunnelstrecke, sowie für die Kosten der Einhebung des Benützungsentgeltes und zur Deckung ihrer angemessenen Verwaltungskosten aufgewendet hat. Die Forderung der Aktiengesellschaft gegen den Bund auf Überlassung des Benützungsentgeltes nach Paragraph 3, ist höchstens mit dem Betrag in die Jahresabschlüsse der Aktiengesellschaft einzustellen, den die Aktiengesellschaft für Grundeinlösungen, Herstellung, Erhaltung und Finanzierung der Karawanken Autobahn-Tunnelstrecke, sowie für die Kosten der Einhebung des Benützungsentgeltes und zur Deckung ihrer angemessenen Verwaltungskosten aufgewendet hat.
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2023
Dokumentnummer
NOR12148454
alte Dokumentnummer
N9197823920L