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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 15 und 30

Fassungen (Gesetz)
ab 01.01.1980 — BGBl. Nr. 540/1979 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.01.1980 BGBl. Nr. 540/1979 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.01.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§