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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 38

Fassungen (Gesetz)
ab 20.09.1980 — BGBl. Nr. 411/1980 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute20.09.1980 BGBl. Nr. 411/1980 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 20.09.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§