Norm Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 38× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 38 Fassungen (Gesetz) ab 20.09.1980 — BGBl. Nr. 411/1980 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute20.09.1980 BGBl. Nr. 411/1980 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.09.1980 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1