Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Kuwait)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 161/1980Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 15
Übereinstimmung mit multilateralen Übereinkommen
In dem Fall, daß ein von den Vertragschließenden Teilen angenommenes allgemeines multilaterales Luftverkehrsübereinkommen in Kraft tritt, gehen die Bestimmungen eines solchen Übereinkommens vor. Alle Beratungen hinsichtlich des Umfanges, in dem das vorliegende Abkommen durch die Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens beendet, ersetzt, abgeändert oder ergänzt wird, haben gemäß Absatz 2 des Artikels 13 dieses Abkommens zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Dokumentnummer
NOR12148781
Alte Dokumentnummer
N9198043433L