Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Finnland über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr für Personen und Güter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 451/1981Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1981,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 8
Überschreiten die Masse und Gewichte eines Lastkraftwagens, einer Fahrzeugkombination oder eines Anhängers mit oder ohne Ladung die zulässigen Höchstwerte auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei, so ist zu der in Artikel 3 genannten Genehmigung eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörde dieser Vertragspartei erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am
12.04.2019
Dokumentnummer
NOR12148906
alte Dokumentnummer
N9198143512L