Norm Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 28× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 28 Fassungen (Gesetz) ab 31.12.1981 — BGBl. Nr. 617/1981 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute31.12.1981 BGBl. Nr. 617/1981 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.1981 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1