Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 165/1982Bundesgesetzblatt Nr. 165 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
98/01 Wohnbauförderung
Text
Überschreitungsermächtigung
§ 9.Paragraph 9,
Im Bundesfinanzgesetz 1982 ist in der Anlage I (Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53214/23 „Zuschüsse nach dem Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982“ zu eröffnen. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Jahre 1982 die beim Ansatz 1/53214 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 90 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz 1/59839 zu bedecken. Im Bundesfinanzgesetz 1982 ist in der Anlage römisch eins (Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53214/23 „Zuschüsse nach dem Bundes-Sonderwohnbaugesetz 1982“ zu eröffnen. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, im Jahre 1982 die beim Ansatz 1/53214 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 90 Millionen Schilling zu tätigen und die dadurch eintretende Jahresausgabenüberschreitung durch gleichhohe Ausgabenrückstellungen beim Ansatz 1/59839 zu bedecken.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019
Dokumentnummer
NOR12149270
alte Dokumentnummer
N9198243610L